Seit dem 1. Januar 2009 gilt das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG). Danach ist für Bauherren die Verwendung von regenerativen Energien zur Wärmeerzeugung Pflicht. Die meisten Bundesländer zögern jedoch ein Jahr nach der Einführung der Auflage, die Regelungen auf Altbauten zu erweitern. Lediglich wer seinen alten Heizkessel in Baden-Württemberg und Hamburg tauschen will, muss erneuerbare Energien einsetzen. Während Bundesländer wie das Saarland dem Beispiel Baden-Württembergs folgen, und zehn Prozent erneuerbare Energien bei Altbauten zur Pflicht machen wollen, wendet sich Niedersachsen von einer solchen Zusatzregelung ab.
Quelle: DEPI – Deutsches Pelletinstitut