Der Entwurf für das neue Nationale Luftreinhalteprogramm sieht schärfere Grenzwerte für Holzenergie vor. Für den Fachverband Holzenergie handelt es sich um unverhältnismäßige Anforderungen.
Verband vermisst Verhältnismäßigkeit im Entwurf für das Nationale Luftreinhalteprogramm
Das Bundesumweltministerium legt alle vier Jahre eine Aktualisierung für das Nationale Luftreinhalteprogramm vor. Kürzlich endete die Konsultationsfrist zur mittlerweile zweiten Auflage des Programms. Der maßgeblich vom Umweltbundesamt erarbeitete Entwurf zeichnet ein positives Bild, wie sich die Luftschadstoffemissionen über die vergangenen 20 Jahre entwickelt haben, und führt eine breite Palette an Maßnahmen und Strategien zur weiteren Senkung auf. So sieht er unter anderem eine Novellierung der 17. Bundesimmissionsschutzverordnung und eine Aufhebung bisheriger Erleichterungen für kleinere und mittelgroße Altholzanlagen vor. Das kritisiert der Fachverband Holzenergie (FVH). „Für die weitere Reduzierung von Luftschadstoffen gilt es dort anzusetzen, wo die größten Minderungen mit den geringsten Kosten erzielt werden können. Das sehen wir im aktuellen Entwurf für das Nationale Luftreinhalteprogramm nicht umgesetzt und vermissen die Prüfung der Verhältnismäßigkeit”, sagt Geschäftsführer Gerolf Bücheler. Dafür gebe es eine gesetzliche Pflicht, über die sich das Ministerium nicht hinwegsetzen dürfe.
Entwurf für das Nationale Luftreinhalteprogramm verschärft Emissionsgrenzwerte
Bücheler befürchtet bei Altholzanlagen hohe Investitions- und Nachrüstkosten für spezielle Rauchgas-Entstickungsanlagen, die ihre Wirtschaftlichkeit bedrohen. Außerdem sieht er Nachbesserungsbedarf bezüglich der geplanten Absenkung des Staubgrenzwertes bei Festbrennstoffkesseln auf 2,5 Milligramm pro Kubikmeter. Der Grenzwert können nur unter Einsatz qualitativ hochwertiger, rindenfreier Holzhackschnitzel eingehalten werden, was aber dem Ziel der Bundesregierung widerspreche, zur Stärkung der Kaskadennutzung zunehmend geringere Brennstoffqualitäten mit einem höheren Rinden- oder Fremdstoffanteil in der energetischen Verwertung einzusetzen und höherwertige Sortimente vorrangig stofflich zu verwerten. “Entsprechend sollten im Sinne einer kohärenten Politik für schlechte Brennstoffqualitäten auch niedrigere Anforderungen an die Staubemissionen gelten“, fordert Bücheler. Seine Kritikpunkte hat der Verband in einer Stellungnahme veröffentlicht.