Eine Anhebung der maximal förderfähigen Kosten von Holzheizungen und ein schnelles Inkrafttreten der neuen Förderung wünschen sich Verbände der Heizungsindustrie.
Stellungnahme: Bundesregierung soll Förderung an Marktrealitäten ausrichten
Möglichst schnell verlässliche Rahmenbedingungen für holzbasierte Heizsysteme zu schaffen. Das fordern der Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie, der Deutsche Energieholz- und Pellet-Verband, die Initiative Holzwärme sowie der Zentralverband Sanitär Heizung Klima in einer gemeinsamen Stellungnahme von der Bundesregierung. Die durch die Debatte um das Gebäudeenergiegesetz verursachte und seit Monaten anhaltende Hängepartie und die damit einhergehende Verunsicherung der Verbraucher sowie der gesamten Wertschöpfungskette trage zu einer weiteren Schwächung der deutschen Wirtschaft bei. Diese Entwicklung gelte es so schnell wie möglich zu beenden. Konkret verlangen die Verbände von der Politik, der bestehenden Verunsicherung im Markt durch die Anhebung der maximal förderfähigen Kosten auf mindestens 45.000 Euro entgegenzuwirken. Bislang sieht die Novelle für das Gebäudeenergiegesetz (GEG) eine Halbierung von 60.000 Euro auf 30.000 Euro vor.
GEG soll möglichst schnell in Kraft treten
Die vorgesehene Einschränkung führt den Verbänden zufolge bei Investitionen ab 40.000 Euro für den Kauf und Einbau einer neuen Heizung auch bei einem Fördersatz von 50 Prozent zu einer Reduzierung der absoluten Förderbeträge gegenüber der heutigen Regelung. De facto liege die Investition in eine Holz- und Pellets-Zentralheizung im Schnitt bei mindestens bei 40.000 Euro. Je nach technischer Ausstattung und erforderlichen Umfeldmaßnahmen könnten auch Investitionskosten bis zu 60.000 Euro entstehen. Darüber hinaus setzen sich die Verbände für ein möglichst zeitnahes Inkrafttreten der neuen Förderung ein. Um bis zum Starttermin 2024 keinen Stillstand im Markt auszulösen beziehungsweise den bestehenden zu überwinden, solle ein Wahlrecht für alle Antragsteller:innen vom Zeitpunkt der Verabschiedung des GEG bis zum Starttermin der neuen Förderung eingeführt werden. Dieses Wahlrecht solle es den Bürgerinnen und Bürgern erlauben, sich für die jeweils besseren Förderbedingungen – auch nachträglich – zu entscheiden.