Falsch gelagertes Brennholz und unsachgemäß entsorgte Asche kann bei einem Kaminofen die Brandgefahr erhöhen. Das teilt die R+V Versicherung mit.
Mit Kaminofen richtig umgehen
Da Versicherungsverträge klare Vorschriften für Feuer und Kaminofen enthalten, kann unsachgemäße Lagerung und Ascheentsorgung dazu führen, dass Versicherungen bei einem Brand nicht den vollen Schaden ersetzen. Umso wichtiger ist der richtige Umgang mit Asche und Brennholz. Dazu gehört, dass es nicht in der Nähe einer Feuerstätte lagern darf. In der Regel gilt ein Mindestabstand von zwei Metern – ganz gleich ob in Haus, Garage oder Garten. Der beste Lagerplatz ist draußen, an einer trockenen und gut belüfteten Stelle, die möglichst nicht zu stark der Witterung ausgesetzt ist. Denn auch von zu feuchtem Holz kann eine Brandgefahr ausgehen. “Das klingt seltsam, doch beim Verbrennen von feuchtem Holz entsteht Teerruß. Wenn die Schicht im Schornstein zu dick wird, kann sie beim Fegen nicht mehr entfernt werden. Die Folge kann ein Schornsteinbrand sein”, erklärt die R+V-Versicherungsexpertin Karin Melder.
Asche glüht mehrere Tage nach
Auch vermeintlich abgekühlte Asche, die aus dem Kamin entfernt wird, kann noch längere Zeit danach einen Brand auslösen. Kleine Glutpartikel im Inneren reichen aus. “Bei Asche wird die Glühzeit oft falsch eingeschätzt. Sie kann je nach Menge der Asche durchaus mehrere Tage betragen”, erlöärt Melder. Vor der Entsorgung muss sie deshalb vollständig abkühlen und darf keine Glutnester mehr enthalten. Heiße Asche sollte deshalb in nicht brennbaren doppelwandigen Blechbehältern mit selbstschließendem Deckel lagern. Erst die vollständig ausgekühlte Asche gehört in die graue Restmülltonne. Wegen der enthaltenen Schwermetalle sollte sie nicht in der Biotonne oder im Garten entsorgt werden. Holz sollte nicht mehr als 15 Prozent Restfeuchte enthalten. Ab 25 Prozent ist das Verbrennen laut R+V sogar verboten. Die Restfeuchte lässt sich mit einem speziellen Messgerät bestimmen.