Ab 2016 sollen Heizungsinstallateure, Schornsteinfeger und bestimmte Energieberater in Deutschland berechtigt sein, ein Effizienzlabel auf alte Heizgeräte anzubringen. Ab 2017 werden außerdem die Bezirksschornsteinfeger verpflichtet sein, noch nicht ausgezeichnete Geräte zu etikettieren. Das hat das deutsche Bundeskabinett am 12. August 2015 beschlossen.
Neues Effizienzlabel soll beim Energiesparen helfen
Das neue Effizienzlabel, nicht zu verwechseln mit der EU-Energieeffizienzkennzeichnung für Neugeräte, gilt ab dem 1. Januar 2016 für über 15 Jahre Heizkessel. Es soll Verbraucherinnen und Verbrauchern kostenfrei Informationen über den individuellen Effizienzstatus ihrer Heizkessel liefern. Außerdem sollen sie auf weitergehende Energieberatungen wie zum Beispiel Heizungschecks oder die Vor-Ort-Beratungen sowie auf Förderungen hingewiesen werden. Das aus dem Haushaltsgerätebereich bekannte farbige Effizienzlabel hat sich laut Bundeswirtschaftsministerium als wirksames Instrument der Verbraucherinformation erwiesen.
Alte Heizkessel erzielen schlechte Noten
In Deutschland beträgt das durchschnittliche Alter der Heizgeräte nach Ministeriumsangaben 17,6 Jahren, mehr als ein Drittel ist sogar älter als 20 Jahre. Über 70 Prozent der installierten Heizgeräte würden nur die Effizienzklasse C, D oder E erreichen. Trotz des Potenzials für eine bessere Effizienz werden derzeit lediglich drei Prozent der Altgeräte getauscht. Bei einer gleichbleibenden jährlichen Austauschrate würde es noch 25 Jahre dauern, bis der Heizungsbestand erneuert wäre. Das Effizienzlabel und die Hinweise auf bestehende Beratungs- und Förderprogrammen sollen deshalb die Verbraucherinnen und Verbraucher über den Zustand ihres Heizkessels informieren und sie zum Tausch motivieren. Das Bundeskabinett erwartet, dadurch die Austauschrate um 20 Prozent pro Jahr steigern zu können.
Den Gesetzentwurf können Sie im Internet herunterladen unter www.bmwi.de