Deutlich erhöhte Förderung für Pelletfeuerungen und neue Fördertatbestände

Sonntag, 15. März 2015 | Autor: pelletshome

Die Förderung von Pelletfeuerungen wird durch eine neue, ab 1. April 2015 geltende Richtlinie des Marktanreizprogramms für Erneuerbare Wärme (MAP) noch attraktiver. Für den vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) geförderten Heizungstausch mit einer Leistung bis 100 Kilowatt (kW) werden die Fördersätze deutlich erhöht. Dazu kommen neue Fördertatbestände. Wer eine alte Ölheizung hat, sollte den Anlass nutzen, sie durch eine moderne Pelletfeuerung zu ersetzen, rät der Deutsche Energieholz- und Pellet- Verband e.V. (DEPV).

 

Förderungen für Pelletfeuerungen

Erhöhung der Basisförderung für Pelletfeuerungen von 5 bis 100 kW von 36 EUR pro kW auf 80 EUR pro kW.

Erhöhung der Mindestförderung für Pelletfeuerungen um 600 EUR

  • auf 3.000 EUR für Pelletkessel ohne Pufferspeicher (bisher 2.400 EUR)
  • auf 3.500 EUR für Pelletkessel mit Pufferspeicher (bisher 2.900 EUR)
  • auf 2.000 EUR für Pelletkaminöfen mit Wassertasche (bisher 1.400 EUR)

Eine über die Mindestförderung hinausgehende Basisförderung ergibt sich bei Pelletkessel ohne Pufferspeicher mit mehr als 37,5 kW Leistung, bei Kesseln mit Pufferspeicher mit mehr als 43,75 kW und bei Pelletkaminöfen mit Wassertasche mit mehr als 25 kW.

Erhöhung der Grundförderung:

  • auf 3.500 EUR für Holzhackschnitzelkessel (bisher 1.400 EUR)
  • auf 2.000 EUR für Scheitholzvergaserkessel (bisher 1.400 EUR)

Kombinationsbonus in Höhe von 500 EUR bei der Kombination mit einer Solarkollektoranlage sowie auch bei einer Kombination mit einer effizienten Wärmepumpe oder beim Anschluss des Kessels an ein Wärmenetz.

Der Effizienzbonus heißt jetzt Gebäudeeffizienzbonus, ansonsten keine Änderungen. Er ist für Pelletfeuerungen und Solaranlagen kumulierbar.

Neue Zusatzförderung für Einzelmaßnahmen zur Optimierung der Heizungsanlage für eine Vielzahl unterschiedlicher Begleitinvestitionen beim Umbau der Heizungsanlage gem. Anlage 1 MAP-Richtlinie (u.a. Pelletlager, Erneuerung Schornstein oder Einbau Pufferspeicher bei Pelletkaminöfen):

  • bei Neuanlagen 10 % der förderfähigen Investitionskosten, max. 50 % der Basisförderung
  • bei Nachrüstung einer bereits geförderten und vor 3-7 Jahren in Betrieb genommenen Anlage 100 bis 200 EUR

Attraktivere Innovationsförderung für Holzkessel mit Brennwertnutzung oder Staubfilter:

  • in Bestandsgebäuden für Kessel ohne Pufferspeicher bis zu 4.500 EUR und für Kessel mit Pufferspeicher bis zu 5.250 EUR anstelle der Basisförderung.
  • in Neubauten für Kessel ohne Pufferspeicher bis zu 3.000 EUR und für Kessel mit Pufferspeicher bis zu 3.500 EUR betragen die Zuschüsse bis zu 5.250 EUR.
  • Nachrüstung bestehender Anlagen mit je 750 EUR

Innovationsförderung für die Bereitstellung von Prozesswärme im Leistungsbereich bis 100 kW in Höhe von bis zu 30 % der Nettoinvestitionskosten.

Weiterhin Kumulierbarkeit von Basisförderung und Innovationsförderung mit Kombinationsbonus, Gebäudeeffizienzbonus und neu auch mit der Zusatzförderung für Einzelmaßnahmen zur Optimierung der Heizungsanlage.

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