Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV)

Die erste Bundesimmissionsschutzverordnung (1. BImSchV) legt die Emissionsgrenzwerte für den Betrieb kleiner und mittelgroßer Heizungsanlagen fest. Am 22. März 2010 ist die Novellierung der 1.  BImschV in Kraft getreten. Diese schreibt noch strengere Grenzwerte für Kleinfeuerungsanlagen vor. Moderne Pelletskessel erfüllen jedoch auch diese Anforderungen ohne Probleme.

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