Ab dem 26.9.2015 sollen Verbraucherinnen und Verbraucher bei Heiz- und
Warmwassergeräten die Effizienz vergleichen können. Wie bei Haushaltsgeräten soll ihnen ein Ampelsystem bei der Entscheidung für ein energieeffizientes und sparsames Produkt helfen. Im Interview mit Pelletshome.com erklärt Andreas Lingner, Vorsitzender des Deutschen Energieholz- und Pellet-Verbands (DEPV), warum die EU-Richtlinie nicht für Transparenz sorgt und Wärmepumpen bevorteilt.
Herr Lingner, wie bewerten Sie das von der EU ab dem kommenden Jahr vorgesehene Energieeffizienzsiegel für Heizkessel?
Die Energieeffizienzkennzeichnung von Heizungen ist grundsätzlich eine gute Sache. Bei der Umsetzung zeigen sich aber Probleme, die das ganze Projekt in Frage stellen. Wesentliches Problem ist, dass bei der Energieverbrauchskennzeichnung von Heizungen – anders als bei stromverbrauchender weißer Ware – unterschiedliche Techniken miteinander verglichen werden, die unterschiedliche Energieträger nutzen. Es werden Äpfel mit Birnen verglichen. Das funktioniert bei den Energieverbrauchsklassen für Wohngebäude im Rahmen der Energieeinsparverordnung schon nicht und bei den EU-Energieverbrauchslabel ebenfalls schlecht. Ein weiteres Problem ist, dass das Effizienz-Labelling nicht für alle gleichzeitig eingeführt wird. Für Gas-, Öl- und Stromheizungen gilt es bereits ab September 2015, während entsprechende Vorschriften für Festbrennstoffe noch nicht einmal veröffentlicht sind. Wir können daher nur spekulieren, welche Schlussfolgerungen Kunden ziehen werden, wenn fossile Heizgeräte und Wärmepumpen Energieverbrauchslabel tragen, Pelletheizungen aber nicht. So oder so wird dieser Effekt nichts mit einer besseren oder schlechteren Energieeffizienz beziehungsweise einer Ökologiebilanz oder einer Klimaeffizienz zu tun haben. Diese Ungleichbehandlung ist ein grundsätzlicher Konstruktionsfehler der Energieverbrauchskennzeichnung.
Sie wird also nicht für Transparenz sorgen?
Mehr Transparenz wird es nur geben, wenn man Heizungen gleicher Art miteinander vergleicht, zum Beispiel eine Pelletheizung mit einer Pelletheizung und eine Wärmepumpe mit einer Wärmepumpe. Bei der Energieeffizienz könnte der Vergleich einer Pelletheizung mit einer Öl- oder einer Gasheizung noch halbwegs funktionieren. Aber spätestens, wenn es um die besonders verbraucherrelevanten Heizkosten geht, versagt der Vergleich. Heizöl ist nun einmal teurer als Erdgas und Erdgas teuer als Pellets. Falls eine Ölheizung ein gleiches Label erhalten sollte wie eine Pelletheizung, verursacht diese Ölheizung dennoch höhere Heizkosten. Das Energieeffizienzlabel eignet sich dazu, die Verbraucher in die Irre zu führen, da es nur einen Parameter – die Energieeffizienz – in den Vordergrund rückt. Das ist alles andere als transparent.
Weil das Label zwar die Effizienz eines Heizgeräts bewertet, nicht aber die CO2-Vermeidung, beeinträchtigt das seine Aussagekraft hinsichtlich der Umweltbelastung eines Heizsystems.
Auf jeden Fall. Wenn man den Primärenergiebedarf aus der Energieeinsparverordnung zugrunde legt, schlägt die Pelletheizung mit einem Primärenergieverbrauch von 20 Prozent des Endenergieverbrauchs nicht nur alle fossilen Heizungen, sondern auch die Wärmepumpe. Das bildet ein Energieverbrauchslabel auf Basis des Endenergieverbrauchs nicht ab. Würden zusätzlich CO2-Emissionen berücksichtigt, lägen die Pelletkessel noch deutlicher vorn.
Welche Argumente haben gegen eine Bewertung der Klimaschädlichkeit gesprochen?
Darüber können wir nur spekulieren, da wir an den Verhandlungen nicht beteiligt waren.
Ein anderes Problem ist, dass es noch gar keine Energieeffizienzbewertung für Pelletskessel gibt. Welche Auswirkungen erwarten Sie für die Pelletsbranche, wenn ab kommenden September zwar konventionelle Heizgeräte und Wärmepumpen mit einem Label ausgezeichnet sind, Festbrennstoffkessel wie Pelletsanlagen aber erst ab Mitte 2016 oder gar erst 2017?
Die Auswirkungen sind derzeit kaum absehbar. Klar scheint, dass Heizungen mit einem guten Effizienzlabel gegenüber Systemen mit einem schlechten Label bevorzugt werden. Ob Systeme ohne Label ebenfalls abgestraft werden oder vielleicht sogar davon profitieren, dass Systeme mit schlechten Labels gemieden werden, ist unklar. Ich rechne aber eher mit einem leicht negativen Effekt. So oder so steigt für uns der Aufklärungsbedarf gegenüber den Kunden, die sich und Hersteller fragen werden, warum Pelletheizungen kein Label tragen. Wenn man ihnen das erklärt, wollen sie vermutlich wissen, welches Label Pelletheizungen tragen würde. Da bleibt nur zu hoffen, dass diese Frage im nächsten Jahr auf Basis einer verabschiedeten Verordnung beantwortet werden kann.
Wie wird die Effizienz einer Pelletheizung nach der Richtlinie berechnet werden?
Nach uns vorliegenden Entwürfen wird die Einstufung in den Energieeffizienzklassen A++ bis G anhand eines Energieeffizienz-Index, des EEI, erfolgen. Bleibt es bei den bisherigen Entwürfen, sind für Pelletheizungen Energieeffizienzlabel zwischen A++ und A zu erwarten. Ein A ++ würden aber nur Brennwertkessel erhalten.
Schneidet die Pelletheiztechnik in dem Bewertungssystem Ihrer Meinung nach gut oder schlecht gegenüber anderen Technologien ab?
Mit einer erwarteten Bewertung von A+ beziehungsweise A++ werden Pelletheizungen den Vergleich mit Öl- und Gasheizungen nicht zu fürchten haben, die maximal ein A bekommen werden. Die meisten Wärmepumpen werden aber besser dastehen als das Gros der Pelletkessel. Wenn es dabei bleibt, werden die Signale also gemischt ausfallen. Da die Pellettechnik aber vor allem mit der Ölheizung konkurriert, muss man sich von der Energieverbrauchskennzeichnung wahrscheinlich nicht fürchten.
Welche Heiztechnik wird vom Labelling besonders profitieren?
Ganz klar die Wärmepumpe. Sie wird die besten Label erhalten und dadurch begünstigt, wenn auch nicht so stark wie bei den Energieeffizienzklassen im neuen Energieausweis für Wohngebäude.
Welche Mindestanforderungen an Pelletskessel definiert die Richtlinie?
Wenn die bisherigen Beschlüsse der EU-Mitgliedstaaten durch das EU-Parlament bestätigt werden, dann wird die Ökodesign-Verordnung für Festbrennstoffheizungen ab dem Jahr 2020 Anforderungen an maximale Emissionen von Kohlenmonoxid, Staub und Stickoxiden, von gasförmigen und organischen Verbindungen sowie an die saisonale Energieeffizienz stellen. Die Grenzwerte für automatisch befeuerte Anlagen werden strenger ausfallen als für handbefeuerte Anlagen. Die Grenzwerte für Staubemissionen liegen beispielsweise über jenen der Bundesimmissionsschutzverordnung.
Werden sie von den Anbietern erfüllt werden können?
Die Mindestanforderungen sind für Hackgut- und Scheitholzkessel speziell bei Staub und Stickoxiden durchaus anspruchsvoll. Wir gehen natürlich davon aus, dass unsere Hersteller von Pelletkessel und Pelletkaminöfen mit den Ökodesign-Anforderungen zurechtkommen werden.
Weitere Informationen: www.depv.de