BEG: Bundesförderung für effiziente Gebäude startet am 1. Januar 2021

Mittwoch, 23. Dezember 2020 | Autor: Joachim Berner

BEG fördert Gebäudesanierung BEG fördert Gebäudesanierung Ab 2021 gilt in Deutschland die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Sie integriert mehrere Förderprogramme von BAFA und KfW. Das macht laut Zukunft Altbau die Förderlandschaft übersichtlicher.

BEG erhöht Förderung mit individuellem Sanierungsfahrplan

Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer können sich künftig mit nur einem Antrag um praktisch alle für sie in Frage kommenden Förderangebote bewerben. Außerdem verbessert die Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG) die finanzielle Unterstützung energetischer Sanierungen. Darauf weist das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm Zukunft Altbau hin. Vorerst gilt die BEG nur für Zuschüsse bei einzelnen Sanierungsmaßnahmen. Wer eine Maßnahme aus einem geförderten individuellen Sanierungsfahrplan umsetzt, erhält künftig fünf Prozentpunkte mehr Zuschuss. Bei neuen Biomasseheizungen steigt somit die Förderquote auf bis zu 50 Prozent der Kosten, bei Dämmmaßnahmen, neuen Fenstern und Lüftungsanlagen erhöht sich der Zuschuss auf bis zu 25 Prozent. Mitte 2021 soll die Förderung von Gesamtsanierungen auf das neue System umgestellt werden.

BAFA vergibt Zuschüsse, KfW unterstützt mit Krediten

Energieexperte Frank Hettler von Zukunft Altbau sieht die veränderten Regelungen als einen wichtigen Schritt auf dem Weg zu einem klimaneutralen Gebäudebestand an: “Die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude stellt eine enorme Verbesserung für Sanierungswillige dar.” Er rät, mit einer Energieberaterin oder einem Energieberater zu klären, wie sich das großzügige Förderangebot nutzen lässt. Dabei nimmt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bei Einzelmaßnahmen die Anträge für Zuschüsse an, wie bisher schon im Marktanreizprogramm (MAP), die KfW ab 1. Juli 2021 die Anträge für Kredite. Für die ab dem Juli startende BEG-Zuschuss- und Kreditförderung für Gesamtsanierungen, die sogenannte Effizienzhaus-Förderung, bleibt ausschließlich die KfW zuständig. Bis dahin gelten für Gesamtsanierungen die alten KfW-Förderregeln. Ab 2023 soll das BAFA alle Zuschussanträge bearbeiten und die KfW für alle Kreditvarianten zuständig sein.

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