Die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) schreibt strengere Anforderung an die Energieeffizienz vor. Über die Änderungen informiert das Serviceportal “Intelligent heizen”.
BEG fordert mehr erneuerbare Energie
Um die Energiewende voranzutreiben, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz 2021 die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ins Leben gerufen und immer wieder angepasst. Erste Neuerungen gab es im August 2022, weitere wurden in der zum 1. Januar 2023 novellierten Fassung festgehalten. So wurde das Gesetz im vergangenen Jahr geändert, um die Abhängigkeit von russischem Gas zu verringern: Gasverbrauchende Anlagen wurden gestrichen, stattdessen der Heizungstausch-Bonus (zehn Prozent) und der Wärmepumpen-Bonus (fünf Prozent) eingeführt. Eine wesentliche Änderung der BEG 2023 besteht darin, dass die Anforderungen an die Energieeffizienz gestiegen sind. So müssen Hausbesitzer:innen für die Förderung von Wärmepumpen oder Biomasseheizungen ihre Wärme zu mindestens 65 Prozent aus erneuerbaren Energien beziehen (bisher 55 Prozent). Ebenfalls neu: Biomasseheizungen sind nur noch in Kombination mit einer Solarthermieanlage oder einer Wärmepumpe förderfähig.
Gesetzgeber hebt Ansprüche an energetischen Standard
Bei der Förderung für Effizienzhäuser und Neubauten hat der Gesetzgeber ebenfalls die Ansprüche angehoben. So lässt sich der energetische Standard Erneuerbare-Energien-Klasse (EE-Klasse) nur noch erreichen, wenn erneuerbare Energien im Haus 65 Prozent des Wärme- und Kältebedarfs abdecken. Bislang reichten dafür 55 Prozent. Nach wie vor sind das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sowie die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für die Umsetzung der BEG zuständig. Die Förderung von Brennstoffzellenheizungen, die bislang über die KfW lief, ist an das BAFA gegangen. Sie gilt nur für Anlagen, die mit grünem Wasserstoff oder Biogas betrieben werden. Außerdem muss die Brennstoffzelle in die Wärme- und Stromversorgung des Gebäudes eingebunden werden. Weiterführende Informationen zu den Änderungen finden Sie auf dem Serviceportal www.intelligent-heizen.info.