Wer im neuen Jahr eine Pelletsheizung kauft, kann sie sich mit bis zu 45 Prozent durch das Marktanreizprogramm fördert lassen. Darauf weist das Deutsche Pelletinstitut (DEPI) hin.
Marktanreizprogramm stellt auf prozentuale Förderung um
Zum 1. Januar 2020 plant die Bundesregierung deutlich attraktivere Förderkonditionen im BAFA-Teil des Marktanreizprogramms. Das DEPI hat die folgenden Informationen zusammengetragen. Sie gelten vorbehaltlich der zum 30. Dezember angekündigten Veröffentlichung der neuen Förderrichtlinie:
- Der Förderbetrag, der bislang von Leistung der Pelletsheizung abhing, wird auf einen prozentualen Anteil der Investitionskosten umgestellt.
- Den Zuschuss gibt es im Bestand und für Anlagen mit Brennwerttechnik oder Partikelabscheider im Neubau. Er beträgt 35 Prozent für Holzzentralheizung oder wasserführende Pelletskaminöfen. 45 Prozent bekommt, wer eine alte, nach der Energieeinsparverordnung nicht austauschpflichtige Ölheizung ersetzt.
- Für Solarwärmeanlagen beträgt der Zuschuss 30 Prozent. Holzzentralheizungen oder wasserführende Pelletskaminöfen, die mit einer förderfähigen Solaranlage kombiniert werden, erhalten 35 Prozent beziehungsweise 45 Prozent beim Austausch einer Ölheizung.
- Für Hybridanlagen, die aus einer Holzzentralheizung oder einem wasserführenden Pelletskaminofen und einer Gasbrennwertanlage bestehen, liegt der Zuschuss bei 25 Prozent. (Der regenerative Anteil der Hybridanlage muss 30 Prozent betragen.)
- Das Marktanreizprogramm 2020 fördert höchstens mit 50.000 Euro brutto pro Wohneinheit bei Wohngebäuden und maximal 3,5 Millionen Euro brutto bei Nichtwohngebäuden.
- Die Investitionssumme umfasst alle mit dem Heizungstausch verbundenen Maßnahmen und Anlagenkomponenten wie Pufferspeicher, Lager- und Transportsysteme.
- Ab 2020 werden auch Anlagen mit mehr als 100 Kilowatt gefördert.
- Der KfW-Teil des Förderprogramms für Anlagen größer 100 Kilowatt läuft 2020 weiter. Laut DEPI dürfte die BAFA-Förderung in der Regel finanziell attraktiver sein. Ausnahmen: Mit Holz befeuerte KWK-Anlagen und Neuanlagen größer 100 Kilowatt ohne Partikelabscheider oder Brennwerttechnik.
- Der APEE-Zusatzbonus entfällt im BAFA-Teil, im KfW-Teil wird es ihn 2020 weiterhin geben.
Weitere Informationen des DEPI
Die geplante Steuerförderung in Höhe von 20 Prozent der förderfähigen Kosten für Maßnahmen der energetischen Gebäudemodernisierung im Bestand wird ab 2021 auch für alle seit 2020 installierten und im Marktanreizprogramm förderfähigen Holzfeuerungen für selbstnutzende Gebäudeeigentümer gelten (Stand 19.12.2019). Hinweis vom DEPI: Die Steuerförderung wird für diejenigen Heizungsmodernisierer attraktiver als das Marktanreizprogramm sein, die es versäumt haben, ihren Förderantrag rechtzeitig vor der Auftragsvergabe für die neue Holzfeuerung beim BAFA einzureichen. Weitere Informationen zur neuen Förderung finden Sie beim DEPI.