Deutschland verbessert zum 15. August 2012 die Förderung für Pelletsheizungen im Marktanreizprogramm. Laut einer Ankündigung des Bundesumweltministeriums steigen die Mindestsätze um 400 Euro. Demnach gibt es für einen Pelletsofen mit Wassertasche mindestens 1.400 Euro vom Staat, für einen Pelletskessel mindestens 2.400 Euro und einen Pelletskessel mit neu errichtetem Pufferspeicher mindestens 2.900 Euro. Die Fördersätze gelten für Anlagen mit Nennwärmeleistungen zwischen fünf und 100 Kilowatt. Die Förderung beträgt weiterhin 36 Euro je Kilowatt.
Die Bonusförderung bleibt erhalten. So können Antragsteller für die gleichzeitige Errichtung einer Biomasseanlage mit einer Solarwärmeanlage zur reinen Warmwasserbereitung zusätzlich 500 Euro erhalten. Der neu vorgesehene Mindestförderbetrag für Solarwärmesysteme bis 40 Quadratmeter Kollektorfläche beträgt 1.500 Euro. Für Wärmenetze und Wärmespeicher, die von der verbesserten Förderung nach dem am 19. Juli 2012 in Kraft getretenen novellierten Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz profitieren, ist künftig keine Förderung mehr vorgesehen.
[...] Thema sind die neuen Förderrichtlinien für das Marktanreizprogramm und ihre Auswirkungen auf den [...]