Pelletskund:innen sollen jetzt doch in die Energiepreisbremse des Bundes einbezogen werden. Das meldet das Deutsche Pelletinstitut.
Wie Energiepreisbremse für Holzpellets aussieht, ist noch unklar
Laut dem Deutschen Pelletinstitut (DEPI) werden allerdings voraussichtlich nur diejenigen Zuschüsse beantragen können, die 2022 Holzpellets zu einem Preis von mehr als zwölf Cent pro Kilowattstunde gekauft haben. Die genaue Ausgestaltung der staatlichen Hilfe sei noch unklar. Die Abwicklung soll über die Bundesländer erfolgen. Das DEPI werde aber zeitnah informieren. 2022 lag der durchschnittliche Preis für Holzpellets der Brancheneinrichtung zufolge bei 518,59 Euro pro Tonne, das entspricht 10,37 Cent pro Kilowattstunde. Heizöl kostete durchschnittlich 13,63 Cent pro Kilowattstunde, Erdgas 16,74 Cent.
Wärmepumpen haben schon eine Energiepreisbremse
Der Deutsche Bundestag hat am 15. Dezember das Gesetzespaket zu den Energiepreisbremsen für Strom-, Gas- und Fernwärme beschlossen. Es deckelt den Strompreis für den Betrieb von Wärmepumpen für 80 Prozent des prognostizierten Verbrauchs auf 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt. Eine zusätzliche steuerliche Entlastung der Strompreise ist aber ausgeblieben. “Leider hat sich der Gesetzgeber gegen eine stärkere Entlastung von Wärmepumpentarifen entschieden”, klagt Martin Sabel, Geschäftsführer des Bundesverbands Wärmepumpe. Es sei völlig unverständlich, warum für klimaschädliches Erdgas die Mehrwertsteuer im Zuge der Entlastungsmaßnahmen auf sieben Prozent gesenkt werde, für den schon fast zur Hälfte erneuerbaren Strom aber weiterhin 19 Prozent fällig würden. Die Strompreisbremse soll auch für Wärmepumpen gelten, die erst in den letzten Monaten in Betrieb genommen wurden oder die erst im Laufe der nächsten Monate installiert werden. Ausschlaggebend für die Berechnung des Entlastungskontingentes ist für alle Haushalte nicht der Vorjahresstromverbrauch, sondern die Jahresverbrauchsprognose.