Mit dem Excel-basierten Berechnungstool des Deutschen Pelletinstituts (DEPI) können Gebäudeeigentümer die Heizkostenabrechnung für Pelletsfeuerungen ganz einfach selbst durchführen.
DEPI informiert über Heizkostenabrechnung
Das Berechnungstool eignet sich für Besitzerinnen und Besitzer kleiner Gebäude mit wenigen Wohnungen, die ihre Abrechnung nicht von Abrechnungsdienstleistern erstellen lassen. Es berücksichtigt die einzelnen Brennstofflieferungen im Abrechnungsjahr und den Anfangs- und Endbestand des Lagers. In einem Infoblatt erklärt das DEPI, wie sich das Excelprogramm nutzen lässt und worauf bei einer Heizkostenabrechnung zu achten ist. Das kostenlose Berechnungstool sowie das Infoblatt finden Sie auf der DEPV-Internetseite. Dort bekommen Sie außerdem erläutert, wie Betreiberinnen und Betreiber einer Pelletsheizung den Brennstoffverbrauch beziehungsweise die Brennstoffmenge im Lager ermitteln können.
Worauf es bei einer Heizkostenabrechnung ankommt
Gemäß der Verordnung über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten, kurz: HeizkostenV, müssen Wohungsnutzer jährlich eine Heizkostenabrechnung bekommen. Das gilt auch für Wohnungen, die mit Holzpellets beheizt werden. Der Abrechnung bei Miet- und Eigentumswohnungen muss der tatsächliche Brennstoffverbrauch und die dafür aufgewendeten Kosten im Abrechnungszeitraum zugrunde liegen. Zu Beginn und zum Ende des Abrechnungszeitraums muss deshalb die tatsächliche Brennstoffmenge im Lager in Tonnen und ihr Wert so genau wie möglich ermittelt werden. Die Angabe der gesamten Liefermenge im Berechnungszeitraum reicht nicht aus.