Mit dem Verband für Energiehandel Südwest-Mitte hat der Deutsche Energieholz- und Pellet-Verband seine Forderung nach einer Heizkostenentlastung für Holzpellets erneuert.
Pelletsbranche fordert, Holzpresslinge bei Heizkostenentlastung nicht zu benachteiligen
Die geplante Beschränkung der Gas- und Strompreisbremse auf leitungsgebundene Energieträger lässt rund 30 Prozent der Gebäude außen vor. Diejenigen nämlich, die mit Heizöl oder Holzpellets beheizt werden. Und das, obwohl Verbraucherinnen und Verbraucher bei ihnen Preissteigerungen in ähnlicher Größenordnung wie Erdgas, Fernwärme oder Strom zu verkraften haben. Darauf weisen der Verband für Energiehandel Südwest-Mitte (VEH) und der Deutsche Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) hin. Sie fordern von der Bundesregierung eine Heizkostenentlastung für alle betroffenen Heizungsbetreiber im gleichen Umfang. Bereits im Oktober hatte die Pelletsbranche gemeinsam mit dem en2x – Wirtschaftsverband Fuels und Energie auf die Benachteiligung durch die Gas- und Strompreisbremse hingewiesen.
Kritik: “Härtefallregelung reicht nicht”
“Die vorgesehene Härtefallregelung für Verbraucher mit Öl- und Pelletheizung über das Jobcenter ist kein gleichwertiger Ersatz”, erklärt VEH-Geschäftsführer Hans-Jürgen Funke. Besser wäre eine komplette Gleichbehandlung dieser Haushalte bei der sozialpolitisch begründeten Heizkostenentlastung. Außerdem sei die Härtefallregelung in den Gesetzentwürfen zur Gas- und Strompreisbremse noch nicht einmal im Detail enthalten, ergänzt DEPV-Geschäftsführer Martin Bentele. Die konkrete Ausgestaltung bleibe unklar und scheine für die Betroffenen mit erheblichen Hürden verbunden zu sein.