Der kürzlich vorgestellte Entwurf für das Gebäudeenergiegesetz taugt nicht, um die Klimaschutzziele zu erreichen. Diese Meinung hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) geäußert.
Gebäudeenergiegesetz enthält keine ambitionierten energetischen Anforderungen
Als völlig unzureichend für das Erreichen der Klimaschutzziele bezeichnet die DUH den am 29. Mai 2019 veröffentlichten Referentenentwurf für das Gebäudeenergiegesetz. “Wir fordern, den aktuellen Entwurf zurückzuziehen und deutlich nachzubessern”, sagt Barbara Metz, Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin. Neubauten von heute müssten mit dem Klimaziel 2050 kompatibel sein. Daher müsse für Neubauten der KfW-Effizienzhaus 40-Standard festgeschrieben werden. Darüber hinaus fordert die DUH, dass auch die zahlreichen Ausnahmen für Bestandsgebäude, zum Beispiel beim Kesseltausch, reduziert werden. Der Einbau neuer Ölheizungen sollte ab 2020 verboten und am tatsächlichen Energiebedarf orientierte Energieausweise für alle Gebäude verpflichtend ausgestellt werden.
BIs 2030 müssen Emissionen im Gebäudebereich fast halbiert werden
Nicht nur den Inhalt des Entwurfs für das Gebäudeenergiegesetz bemängelt Metz, sondern auch die verspätete Veröffentlichung: “Bereits vor mehr als zwei Jahren wurde das neue Gebäudeenergiegesetz für Januar 2018 angekündigt, dann aber in der vergangenen Legislatur beerdigt. Seit über sechs Monaten wird ein neuer Vorschlag zwischen den Ressorts Wirtschaft, Bau und Umwelt hin und her gereicht.” Ein Drittel des Endenergieverbrauchs und etwa 30 Prozent der Treibhausgasemissionen fallen im Gebäudebereich an. Bis 2030 müssen die Kohlendioxidmissionen im Gebäudesektor gemäß Klimaschutzplan 2050 der Bundesregierung von 119 Millionen Tonnen (Stand 2014) auf 70 bis 72 Millionen Tonnen sinken. Damit müssen laut DUH noch 50 Millionen Tonnen Kohlendioxid in Gebäuden eingespart werden. Doch dies sei mit den aktuellen Maßnahmen nicht erreichbar.