Die Bundesregierung will im kommenden Jahr einen verbindlichen Heizungscheck einführen. Mit ihm lässt sich der Betrieb von Heizungen optimieren.
Heizungscheck liefert Ansatzpunkte für Anlagenoptimierung
Reduzierte Gaslieferungen aus Russland, steigende Energiepreise: Die Versorgungskrise spitzt sich zu, Energiesparen das Gebot der Stunde. Um die Energieversorgung im kommenden Winter und darüber hinaus sicherzustellen, plant die Bundesregierung bereits eine Reihe neuer Regelungen. Dazu gehört ein Heizungscheck, den Vermietende nach aktueller Planung erstmals bis zum Jahreswechsel 2023/24 durchführen lassen müssen. Für mehr Energieeffizienz im Gebäude lohnt sich schon jetzt ein Blick in den Heizungskeller. Denn laut dem Energiedienstleister Techem sind knapp 80 Prozent aller Anlagen in Mehrfamilienhäusern zu hoch eingestellt. Die Folge: ein rund zehn Prozent höherer Energieverbrauch.
Beim Heizungscheck handelt es sich um ein normiertes Prüfverfahren
Ein Heizungscheck gibt Auskunft darüber, wie effizient eine Anlage läuft und ob energetische Verbesserungen möglich sind. Davon profitieren Vermietende und Mietende: Seit 2021 wird in Deutschland ein CO2-Preis für fossile Energieträger. Für die Abgabe wird ein Stufenmodell eingeführt, das die Kosten aufteilt. Je schlechter die Energiebilanz eines Wohngebäudes, desto höher fällt der von den Vermietenden zu tragende Kostenteil aus. Ein Heizungscheck überprüft die Wärmeerzeugung, die Wärmeverteilung sowie die Wärmeübergabe von Heizungsanlagen nach der DIN EN 15378 und liefert vergleichbare Ergebnisse. Die Ergebnisse der Überprüfung werden in einem Inspektionsbericht zusammengefasst, der die Basis für Optimierungsmaßnahmen bildet. Grundlage für die Prüfung sind die betreffende EU-Richtlinie sowie das Prüfverfahren der Wirtschaftsvereinigung Gebäude und Energie.