Mit Anfang Mai tritt die neue Energiesparverordnung EnEV 2014 in Kraft. Dieses regelt die gesetzlich vorgegebenen bautechnischen Standardanforderungen für den Energiebedarf und Wärmeschutz von bestehenden und neuen Gebäuden. Um langfristig Kosten zu sparen, sind Modernisierungen notwendig und nützlich. Zahlreiche Förderungen und Zuschüsse helfen, Anschaffungskosten zu sparen oder zu senken.
Zuschüsse und Förderkredite nutzen
Profitieren Sie von über 1.150 Heizungsförderungen und etwa 440 Förderungen zur Wärmedämmung. Mehr als 1.000 davon sind lohnende Bargeldzuschüsse. Durchschnittlich kann mit einen Zuschuss von 250 bis 500 € mitunter mehr gerechnet werden. Für Dämmarbeiten stehen ca. 440 Förderungen bereit, ca. 360 davon sind ebenfalls lohnende Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen.
Staatliche Zuschüsse von BAFA und KfW
Bundesweit unterstützt der Staat Pelletsheizungen mit einem Zuschuss vom BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) i.H.v 2.400 bis zu 3.600 €. Der Zuschuss richtet sich dabei nach der Größe der Heizungsanlagen.
Zusätzlich zum BAFA-Zuschuss kann bei der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) ein Ergänzungskredit beantragt werden. So ist es möglich, eine Heizungsmodernisierung in Wohngebäuden komplett durch Kredit und Zuschuss zu finanzieren.
Zuschuss für Wärmedämmarbeiten
Für private Hauseigentümer werden auch konventionelle Heiztechnik und Wärmedämmarbeiten von der KfW bezuschusst. Die KfW verlangt allerdings höhere Anforderung als die EnEV, stellt dafür aber auch einen Zuschuss von 10 % der Kosten, bis zu 5.000 € in Aussicht. (KfW-Programm Energieeffizient Sanieren – Einzelmaßnahme). Das der Zuschuss auch wirklich für energieeffiziente Maßnahmen eingesetzt wird, sichert die KfW ab. Ein von ihr anerkannter Energieberater muss die Planung und Durchführung der Modernisierung als förderfähige Maßnahme bestätigen.
Alternativ zum Zuschuss bietet die KfW an, Modernisierungsarbeiten über einen Kredit (Energieeffizient-Sanieren-Kredit) zum verbilligten und für die ersten 10Jahre festgeschriebenen Zinssatz von 1,0 % zu finanzieren. Je nach Bundesland können Hauseigentümer gegebenenfalls von weiteren Zinsvorteilen der Landesbanken profitieren. Einige verbilligen in ihren Förderprogrammen den Zinssatz der KfW nochmals, durchschnittlich um weitere um 0,25 %.