Pelletswerke außerhalb von Sägewerken können weiterhin von niedrigeren Stromumlagen profitieren. Darauf weist der Deutsche Energieholz- und Pellet-Verband hin.
DEPV begrüßt EU-Entscheidung für Pelletswerke
Die EU-Kommission hat ihre neuen Klima- und Umweltbeihilfe-Leitlinien veröffentlicht. In ihnen legt sie fest, welche Branchen bei den Abgaben auf den Stromverbrauch – in Deutschland sind das die EEG-Umlage, die KWK-Umlage und Offshore-Netzumlage – begünstigt werden können. Gegenüber dem ersten Entwurf bestimmt die neue Fassung nun auch Pelletswerke außerhalb von Sägewerken als weiterhin beihilfefähig. Der Deutsche Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) begrüßt die Leitlinien. “Holzpellets werden in Deutschland zunehmend als Ersatz für fossile Brennstoffe benötigt. Dazu sind für die Produktionsstätten geeignete Rahmenbedingungen notwendig”, sagt DEPV-Geschäftsführer Martin Bentele. Mit den neuen Klima- und Umweltbeihilfe-Leitlinien lege die EU hierfür eine gute Grundlage und garantiere eine Gleichbehandlung der Produktionsstätten. Die Holzpellets in Deutschland stammen je zur Hälfte aus Fertigungen in Sägewerken und welchen außerhalb solcher Holzverarbeitungsbetriebe.
EU erweitert Fördermöglichkeiten
Die EU-Leitlinien erweitern laut DEPV die Möglichkeiten der vom Fördermittelgeber zur fordernden Gegenleistungen zur Inanspruchnahme der Vergünstigungen erweitert. Künftig werden als Voraussetzung dafür nicht nur Energieaudits oder Energie- bzw. Umweltmanagementsysteme möglich sein. Unternehmen sind auch beihilfefähig, wenn sie mindestens die Hälfte des Beihilfebetrags in Vorhaben zur Treibhausgasminderung investieren oder mindestens 30 Prozent ihres Strombedarfs aus CO2-freien Quellen decken.