Um insbesondere die Partikelemissionen bei Biomassefeuerungen zu senken, will das Bundeslandwirtschaftsministerium mit seinem Förderschwerpunkt “Feste Bioenergieträger” die Forschungsarbeiten intensivieren. Dazu unterstützt es Vorhaben zur Weiterentwicklung von Biomasseheizkesseln, zu Abscheidungs- und Filtersystemen sowie zu Biobrennstoffen. Projektvorschläge können bis 31. Oktober 2014 bei der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR) eingereicht werden.
Ab 2015 treten die 2. Stufe der Kleinfeuerungsanlagenverordnung (1. BImSchV) und mit ihr neue Grenzwerte für Schadstoffe und Partikel sowie die Pflicht zu wiederkehrender Überwachung durch den Bezirksschornsteinfegermeister in Kraft. Die strengeren Emissionsgrenzwerte bringen laut FNR für viele Biomasseheizkessel spürbare Herausforderungen mit sich, insbesondere für Hackschnitzelanlagen. Der jetzt veröffentlichte Förderschwerpunkt des Ministeriums soll deshalb weitere Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zu primären und sekundären Emissionsminderungsmaßnahmen anregen.
Verbesserte Verbrennung im Visier
Bei den primären Emissionsminderungsmaßnahmen wirbt die FNR insbesondere Projekte ein, die die Brennstoffqualität, die Standardisierung und Zertifizierung von Brennstoffen und deren Auswirkungen auf das Emissionsverhalten der Anlagen zum Gegenstand haben. Die emissionsarme Verbrennung in automatisch beschickten Biomassefeuerungen soll durch eine innovative Regelung und Steuerung von Verbrennungsprozessen sowie die Weiterentwicklung emissionsarmer Verbrennungstechnologien, durch eine Verbesserung der Anlagentechnik und durch die Abscheidung und Einbindung von Aerosolbildnern in der Asche weiter verbessert werden. Es sei zudem zu klären, ob durch verbesserte Wartungs- und Instandsetzungsmaßnahmen ein Beitrag zur Emissionsminderung erreicht werden kann.
Forschungsarbeiten zu Filtern erwünscht
Bei den sekundären Maßnahmen soll die Marktreife von leistungsfähigen und wirtschaftlichen Partikelabscheidern und Partikelfiltern herbeigeführt und nachgewiesen werden, um Bestandsanlagen nachrüsten und/oder neue Biomassekessel entsprechend ausrüsten zu können. Förderfähig ist insbesondere die Erprobung, Bewertung und Weiterentwicklung von Partikelabscheidern und Partikelfiltern für kleine und mittlere Biomasseanlagen, die Durchführung von Feldtests zum Nachweis des BImSchV-konformen Emissionsverhaltens der Kleinfeuerungsanlagen.
Auch die Optimierung des Betriebsverhaltens von Kleinfeuerungen mit Staubabscheidern, die Forschung zu Verbraucherakzeptanz und Bedienerfreundlichkeit von Staubabscheidern und Anlagenkonzepten mit sekundären Emissionsminderungsmaßnahmen sowie Entwicklungsarbeiten zur Wartung sind förderfähig. Schließlich gilt es laut FNR, die Wirtschaftlichkeit des Einsatzes von Staubabscheidertechnologien bei Kleinfeuerungsanlagen und Maßnahmen zur Kostenreduzierung beim Einsatz von sekundären Emissionsminderungsmaßnahmen zu untersuchen.
Weitere Informationen: www.fnr.de/projekte-foerderung/nachwachsende-rohstoffe/antragsverfahren