Förderung von Heizungstausch verbessert

Montag, 22. März 2021 | Autor: Joachim Berner

Über Heizungstausch informieren Über Heizungstausch informieren Zuschüsse sind beim Heizungstausch auch für austauschpflichtige Ü-30-Kessel möglich. Darauf weist das Informationsprogramm Zukunft Altbau hin. Die Förderbedingung hat sich mit der Einführung der Bundesförderung für effiziente Gebäude geändert.

Heizungstausch alter Anlagen wird nur mit erneuerbaren Energien gefördert

Heizkessel müssen laut dem Gebäudeenergiegesetz nach 30 Jahren Betrieb ausgetauscht werden. Wurde diese Frist bislang überschritten, gab es bislang keine Bundesfördermittel für den Einbau einer neuen Heizung. Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) hat sich die Regelung geändert. Zuschüsse sind nun auch für austauschpflichtige Ü-30-Kessel möglich. Den Heizungstausch gegen ein klimafreundliches Modell bezuschusst das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) mit 20 bis 55 Prozent. Wie hoch die Förderung ausfällt, hängt von der Art der neuen Heizung ab. „Wer vom Betriebsverbot betroffen ist, hat durch die Neuregelung Glück gehabt. Mit der Förderung wird der Tausch der alten Heizung jetzt finanziell viel attraktiver“, sagt Frank Hettler von Zukunft Altbau. Das gelte allerdings nur für den Einbau von Ökoheizungen.

Förderung so hoch wie nie bei Heizungstausch

Für austauschpflichtige Heizungen gelten die gleichen Fördersätze wie für Heizungen, die nicht von der Austauschpflicht betroffen sind. Eine Gasheizung, die für die Einbindung erneuerbarer Energien vorbereitet ist, fördert das BAFA mit 20 Prozent gefördert. Bei Gas-Hybridheizungen und Solarthermieanlagen sind es 30 Prozent der Investitionssumme. Wer auf eine Biomasseanlage, eine Wärmepumpe oder eine Erneuerbare-Energien-Hybridheizung setzt, kann mit einer Förderhöhe von 35 Prozent rechnen. Zusätzlich zu den Fördersätzen für die Heizung gewährt das BAFA eine Austauschprämie in Höhe von zehn Prozentpunkten, wenn Hauseigentümerinnen und -eigentümer ihre Ölheizung ersetzen. Außerdem gibt es eine Energieberatungsprämie von fünf Prozentpunkten, der sogenannte iSFP-Bonus. Biomasseanlagen, die einen Emissionswert für Feinstaub von maximal 2,5 Milligramm pro Kubikmeter einhalten, erhalten fünf Prozent obendrauf. Maximal sind somit 55 Prozent Förderung möglich.

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