Gebäudeenergiegesetz: DUH und VDI kritisieren es, BDH begrüßt es

Mittwoch, 30. Oktober 2019 | Autor: Joachim Berner

Gebäudeenergiegesetz erlaubt Öl bei Solarkombi Gebäudeenergiegesetz erlaubt Öl bei Solarkombi Geteilte Meinung zum Gebäudeenergiegesetz: Während die Deutsche Umwelthilfe (DUH) ein konsequentes Verbot von Ölheizungen vermisst, freut sich der Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH), dass dies nicht enthalten ist.

DUH: Gebäudeenergiegesetz taugt nicht für Klimaschutz

Die DUH kritisiert den Referentenentwurf für das Gebäudeenergiegesetz als klimapolitische Luftnummer. Als wesentliche Neuerung zum letzten Entwurf von Mai 2019 sei zwar das im Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung festgehaltene Einbauverbot von Ölheizungen ab 2026 aufgenommen worden, allerdings mit weitreichenden Einschränkungen. So seien Hybridlösungen möglich. “Wer eine neue Ölheizung einbauen möchte, muss diese zum Beispiel lediglich mit zusätzlicher Solarthermie kombinieren und braucht so auch künftig nicht auf ein klimafreundliches Heizungssystem wechseln”, kritisiert DUH-Geschäftsführer Sascha Müller-Kraenner. Er fordert ein ausnahmsloses Verbot neuer Ölheizungen ab 2020. Gasheizungen sollten nur noch bis 2025 eingebaut werden dürfen.

VDI: Neues Gebäudeenergiegesetz steht im Widerspruch zum Klimapaket

Auch der Verein Deutscher Ingenieure (VDI) kritisiert: “Der Gesetzentwurf der Bundesregierung bedeutet einen bau- und energiepolitischen Stillstand.” Er enthalte keine verschärften Vorgaben hinsichtlich der Energieeffizienz für Neubauten und für die Sanierung von Bestandsbauten. “Das verhindert Innovationen und trägt nicht zur Erreichung der Klimaziele bei”, sagt VDI-Direktor Ralph Appel. Hinsichtlich der Gebäudeenergiebetrachtung zeigt der Gesetzentwurf laut VDI keine in der Praxis umsetzbaren Wege zur Bilanzierung auf. Ausführende, Bewohner, Energieberater und Planer müssten weiterhin mit Unklarheiten im Verfahren und zweifelhaften Ergebnissen leben. Appel fordert, über die Verpflichtung zur Ausstellung eines bedarfsorientierten Energieausweises hinaus die Verpflichtung einer regelmäßigen Überprüfung der tatsächlichen Energieverbräuche in das Gesetz aufzunehmen.

BDH begrüßt neues Gebäudeenergiegesetz

“Mit der Verabschiedung des Gebäudeenergiegesetzes erhalten Fachleute am Bau Planungssicherheit”, urteilt dagegen BDH-Präsident Uwe Glock. BDH-Hauptgeschäftsführer Andreas Lücke freut sich, dass das von Teilen der Politik geforderte rigorose Verbot von Ölheizungen nach 2026 vom Tisch sei. “Damit bleibt die Koalition weitgehend bei dem marktwirtschaftlichen Gebot der Technologieoffenheit und verzichtet auf den Ausschluss einer einzelnen Effizienztechnologie”, erklärt Lücke. Hinsichtlich der Konkretisierung der im Eckpunktepapier des Klimaschutzprogramms 2030 beschriebenen Förderinstrumente, fordert der BDH die Politik auf, eine Hängepartie zwischen Ankündigung und Inkrafttreten durch eine zügige Umsetzung zu vermeiden. Dies betreffe die steuerlichen Anreize für energetische Gebäudesanierungen sowie die Austauschprämie für Heizsysteme.

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