Am 20. Oktober endet die Frist für die Heizkostenhilfe: Bis dahin können Verbraucherinnen und Verbraucher rückwirkend eine finanzielle Entlastung für die Brennstoffkosten 2022 beantragen. Darauf weist das Deutsche Pelletinstitut hin.
Härtefallhilfe: Es gibt bis zu 2.000 Euro
Privathaushalte, die durch die gestiegenen Energiekosten übermäßig stark belastet sind, können noch bis zum 20. Oktober 2023 einen Härtefallantrag stellen, um einen staatlichen Heizkostenzuschuss zu erhalten. Die Heizkostenhilfe beträgt bis zu 2.000 Euro pro Haushalt. Um sie zu erhalten, müssen Antragsteller nachweisen, dass ihre Energiekosten im Jahr 2022 mehr als das Doppelte des Vorjahres betragen haben. Dabei ist der festgelegte Referenzpreis für 2021 ausschlaggebend: Für Holzpellets liegt er bei 24 Cent pro Kilogramm, für Holzhackschnitzel bei elf Cent pro Kilogramm, für Holzbriketts bei 28 Cent pro Kilogramm und für Scheitholz bei 85 Euro Raummeter (inkl. MwSt.). Um die Heizkostenhilfe zu bekommen, muss die Rechnung für die Brennstofflieferung vor dem 1. Dezember 2022 ausgestellt worden sein.
Anträge für die Pellets-Preisbremse können Sie je nach Wohnort hier stellen:
- Berlin: Heizkostenhilfe über die Investitionsbank Berlin
- Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen: Heizkostenhilfe über Kasse Hamburg
- Bayern: Bayerische Energie-Härtefallhilfe für private Haushalte
- Nordrhein-Westfalen: Härtefallhilfe für Heizkosten