Neue Gestaltung der HKI Feuerstätten-Datenbank

Dienstag, 10. September 2013 | Autor: pelletshome

Der HKI Industrieverband e.V. hat seine Datenbank erneuert: Die Datenbank der Feuerstätten für feste Brennstoffe ist nun übersichtlicher und benutzerfreundlicher gestaltet. Die Feuerstätten-Datenbank des HKI Industrieverbands e.V. informiert bereits seit fünf Jahren darüber, ob eine häusliche Feuerstätte für feste Brennstoffe gesetzlich vorgeschriebene Emissionsgrenzen einhält. Nun haben es die Verbraucher dank der Neuerungen leichter.

Neutrale Prüfung und Bewertung

Für die Betreiber einer Feuerstätte, Schornsteinfeger, Handwerker und andere Interessierte ist durch die Datenbank leicht festzustellen, welchen Emissions- und Wirkungsgrad-Anforderungen eine Feuerstätte genügt. Der HKI Industrieverband sogt als neutrale und kompetente Stelle für eine sorgfältige Prüfung und Bewertung der Produktmerkmale einer Feuerstätte. Für alle Hersteller von häuslichen Feuerstätten besteht die Möglichkeit, ihre Produkte in die Datenbank eintragen zu lassen.

Ein wertvolles Instrument für den Verbraucher

“Wir haben einige Änderungen in der Darstellung der Datenbank vorgenommen. Sie ist so für den privaten Kaminofenbesitzer übersichtlicher und leichter verständlich”, erläutert Frank Kienle, Geschäftsführer des HKI Industrieverbands. „In der Datenbank sind insgesamt über 5.000 Geräte zu finden. Sie wird monatlich von mehr als 20.000 Nutzern besucht. Die Klickraten geben uns Recht, dass eine Datenbank dieser Art für die Verbraucher ein gutes und wertvolles Instrument ist“.

Das Datenblatt gibt destaillierte Auskünfte

Es ist möglich, über die Feuerstätten-Datenbank einen Datenblattausdruck erstellen zu lassen. Dieses Datenblatt gibt detailliert Auskunft, welchen Emissionsanforderungen das jeweilige Gerät genügt. Es kann zur Vorlage beim Schornsteinfeger als Nachweis über die Einhaltung der Grenzwerte der 1. BImschV verwendet werden.

Anforderungen der Datenbank

Neben den Anforderungen an die Erste Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes – 1. BImschV – bildet die Feuerstätten-Datenbank zudem die Anforderungen der Österreichischen Vereinbarung gemäß Art 15a B-VG über das Inverkehrbringen und die Überprüfung von Feuerungsanlagen sowie die Anforderungen der Schweizer Luftreinhalteverordnung ab.

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