Moderne Holzheizkessel zeichnen sich durch besonders niedrige Treibhausgasemissionen aus. Darauf weist die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR) hin.
Holzheizkessel halten gesetzliche Emissionsvorgaben ein
Mit nur rund 25 Gramm Kohlendioxid je erzeugter Kilowattstunde Wärme fällt die Klimabilanz von modernen Biomassekesseln zehnfach besser aus als die von Erdgas-Brennwertheizungen. Die Zahl hat die FNR ermittelt. “Mit der Umstellung von alten Öl- und Gasheizungen auf klimafreundliche Holzheizkessel können Bürgerinnen und Bürger ihren Kohlendioxid-Fußabdruck deshalb ganz wesentlich verringern”, sagt Hermann Hansen, Pressesprecher der Fachinformationsstelle. Auch Staubemissionen würden für Holzheizkessel dank deutlichem technischem Fortschritt nicht mehr als Problem gelten. Scheitholzvergaserkessel und Pelletsanlagen würden die in der Kleinfeuerungsanlagenverordnung festgelegten Grenzwerte für Staub von 20 Milligramm pro Normkubikmeter einhalten. Mit Feinstaubfiltern ließen sich die Staubemissionen zudem weiter mindern, um zum Beispiel die Förderanforderungen für Biomasseanlagen im Neubau zu erfüllen.
FNR veröffentlicht Fachinformationen zum Heizen mit Holz
Laut FNR verfügt Deutschland über große Mengen an Restholz, dem wichtigsten erneuerbaren Energieträger. Er lässt sich in Biomasseheizkesseln perfekt für die Wärmebereitstellung nutzen. So stünden Holzpellets, Holzhackschnitzel und Scheitholz – meist aus regionaler Herkunft – zu vergleichsweise stabilen Marktpreisen zur Verfügung. Entsprechende moderne Holzheizkessel heizen effizient, emissionsarm und erreichen Wirkungsgrade von oft über 90 Prozent, Pellets- und Hackschnitzelheizungen mit Brennwerttechnik sogar von über 100 Prozent. Die Fachagentur betreut Forschungs- und Entwicklungsprojekte im Bereich Holzenergie als Projektträger des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft und veröffentlicht Fachinformationen zum Heizen mit Holz. Broschüren, Marktübersichten und Informationsgrafiken stehen auf https://heizen.fnr.de sowie mediathek.fnr.de zur Verfügung.