Moderne Holzfeuerungen schneiden gut ab bei den Staub- und Kohlenmonoxid-(CO)-Messungen. Das zeigen die Ergebnisse, die der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks (ZIV) jedes Jahr in seinen “Erhebungen des Schornsteinfegerhandwerks” vorlegt. Im Interview bewertet Alexis Gula, ZIV-Vorstand Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, die Zahlen.
Herr Gula, müssen sich Besitzer einer neuen Holzheizungsanlage sorgen, dass sie die Grenzwerte für Staub und CO nicht einhalten?
Nein, das müssen sie in der Regel nicht. Die Beanstandungsquoten bei Pellets- und Hackschnitzelkesseln lagen in den vergangenen Jahren meistens unter fünf Prozent und damit auf einem niedrigen Niveau. Auch bei Scheitholzkesseln haben im Jahr 2018 nur rund sechs Prozent der neu errichteten Feuerungsanlagen die Grenzwerte bei der Erstmessung nicht eingehalten. Entspricht eine Feuerungsanlage den aktuellen technischen Standards und wird sie entsprechend gewartet, können wir davon ausgehen, dass sie die Anforderungen der Bundesimmissionsschutzverordnung – 1. BImSchV – einhält.
Warum gibt es bei den Erstmessungen weniger Beanstandungen als bei den wiederkehrenden Überprüfungen?
Hintergrund ist, dass schrittweise bestehende, bisher nicht überwachungspflichtige Feuerungsanlagen der Messpflicht zugeführt werden. Es handelt sich um Anlagen, die vor dem 22. März 2010 errichtet worden sind und deren Nennwärmeleistung weniger als 15 Kilowatt beträgt. Hinzu kommen Feuerungsanlagen, die nach einer Übergangsregelung jetzt Stufe 1 der 1. BImSchV einhalten müssen. Sie entsprechen teilweise nicht mehr dem Stand der Technik und verfügen weder über eine Lambdaregelung noch über ein Verbrennungsluftgebläse, die für die Einhaltung der Anforderungen der Stufe 1 und 2 der 1. BImSchV vorausgesetzt werden.
Was passiert, wenn ein Schornsteinfeger bei der wiederkehrenden Überprüfung eine Überschreitung der Grenzwerte feststellt?
Der Schornsteinfeger wird innerhalb einer angemessenen Frist eine Nachmessung vornehmen. Die 1. BImSchV gibt keine genaue zeitliche Regelung vor. Sie verweist stattdessen auf das Schornsteinfeger-Handwerksgesetz. Das heißt: Bis zum Ablauf der im Feuerstättenbescheid angegebenen Frist muss ein positives Ergebnis vorliegen. Die Zeit bis dahin sollte der Betreiber für eine Optimierung der Heizungsanlage nutzen und – falls noch nicht erfolgt – den Kessel warten lassen.
Was geschieht nach einer erneuten Überschreitung des Messwertes bei der Folgemessung?
Der Schornsteinfeger informiert die zuständige Aufsichtsbehörde, die einen weiteren Messtermin veranlasst. Werden die Emissionen auch nach dieser dritten Messung auf Anordnung der
Behörde nicht eingehalten, ist die Feuerungsanlage stillzulegen.
Was kann der Kunde dann noch unternehmen, um seinen Kessel weiterbetreiben zu können?
Er könnte einen Antrag auf Ausnahme nach Paragraph 22 der 1. BImSchV stellen. Mir sind
allerdings keine Fälle bekannt, bei denen ein Kunde seine Anlage hätte weiter betreiben dürfen,
obwohl die Grenzwerte nicht eingehalten worden sind. Es gibt maximal eine Fristverlängerung über eine Heizperiode hinaus, wenn wirtschaftliche Gründe dafür sprechen.
In welchen Fällen könnte die Nachrüstung eines Partikelfilters oder eines Abgaswärmetauschers eine Möglichkeit sein, um die Grenzwerte bei einer Messung einhalten zu können?
Grundsätzlich vertreten wir die Auffassung, dass ältere, häufig ineffiziente Kessel eher ausgetauscht als nachgerüstet werden sollten. Ein Partikelfilter kann außerdem nur dann eine Lösung sein, wenn der Staubgrenzwert überschritten wird. Bei einer Überschreitung des CO-Wertes hilft eine Staubminderungseinrichtung wenig. In diesem Fall können folgende Maßnahmen zur Verbesserung des Emissionsverhaltens beitragen: Optimierung des Heizkessels, Überprüfung der Einstellung des Heizkessels, Überprüfung der Lambdasonde und gegebenenfalls Überprüfung der Hydraulik des Heizungssystems und der Rücklaufanhebung, um eine Auskühlung des Kessels zu vermeiden. Kaltes Kesselwasser sorgt für geringere Feuerraumtemperaturen und führt zu erhöhten CO-Werten. In Zukunft wird es vielleicht weitere Lösungen geben. Derzeit beschäftigen sich Forschungsvorhaben mit Katalysatoren, die neben der Verringerung der Staubfraktion auch eine Reduzierung des CO-Gehalts erreichen sollen.
Zu welchem Zeitpunkt halten Sie den Einbau eines Partikelfilters für sinnvoll? Bereits nach der ersten Überschreitung oder erst nach einer erneuten Überschreitung bei der Nachmessung?
Eine Einrichtung zur Staubminderung kann grundsätzlich immer nachgerüstet werden. Sinnvoll ist dies aus unserer Sicht jedoch nur, wenn gleichzeitig der veraltete Kessel ausgetauscht wird.
Weitere Informationen zu den Feuerstättenmessungen: www.depv.de
Das Interview hat das Deutsche Pelletinstitut zur Verfügung gestellt. Es wurde von der Pelletshome-Redaktion bearbeitet.