2008 wurden die ersten Energieausweise ausgestellt. Sie haben nach zehn Jahren ihre Gültigkeit verloren und müssen teilweise neu angefertigt werden. Was dabei zu beachten ist, erklärt Dr. Tim Schmidla, Experte aus dem Bereich Energieeffizienz und Erneuerbare Wärme in Gebäuden und Quartieren der Energieagentur NRW.
Die ersten Energieausweise aus dem Jahr 2008 sind inzwischen ungültig. Müssen sie auf alle Fälle erneuert werden?
Ist der bisherige Energieausweis abgelaufen, muss ein neuer ausgestellt werden, sobald eine Immobilie verkauft oder neu vermietet werden soll. Als Besitzer der Immobilie ist es wichtig, sich rechtzeitig darum zu kümmern. Denn jedem Miet- und Kaufinteressenten einer Wohnung, eines Wohn- oder Nichtwohngebäudes muss der Energieausweis bei der Besichtigung unaufgefordert vorgelegt werden. Des Weiteren ist der Energieausweis bei der Vermietung beziehungsweise beim Verkauf im Original oder in Kopie zu übergeben. Bei Neubauten muss der Bauherr sicherstellen, dass ihm der Energieausweis unverzüglich nach Fertigstellung des Gebäudes übergeben wird. Wird vor dem Verkauf eine Immobilienanzeige in kommerziellen Medien aufgegeben und liegt zu diesem Zeitpunkt ein Energieausweis vor, so hat der Verkäufer sicherzustellen, dass die Immobilienanzeige die entsprechenden Pflichtangaben enthält.
Wie finde ich jemanden, der mir einen Energieausweis erstellen kann?
Wer sich einen Energieausweis ausstellen lassen möchte, kann in der zentralen Aussteller-Datenbank der Deutschen Energieagentur oder in der Energieeffizienz-Expertenliste für Bundesförderprogramme nach einem Aussteller suchen. Unter den berechtigten Ausstellern sind auch viele Architekten und Bauingenieure, die über die Internetseiten der Architekten- und Ingenieurkammern erreicht werden können. Im Internet finden sich sehr günstige Angebote, die mit einer Datenerhebung über Internet und Post arbeiten, ohne dass der Aussteller das Gebäude vor Ort in Augenschein nimmt. Diese Art der Ausstellung ist zwar grundsätzlich zulässig, aber oft gibt es bereits bei der Datenerhebung erhebliche Mängel. Das kann dazu führen, dass der Ausweis fehlerhaft ist und damit seine Funktion nicht erfüllt.
Energieausweise werden auf Grundlage des Energiebedarfs oder des Energieverbrauchs erstellt. Welcher Ausweis ist der Richtige?
Welcher Ausweis gewählt werden kann oder muss, hängt von Alter, Art und Größe der Immobilie ab. Für alle Wohngebäude, die mindestens den Standard der 1. Wärmeschutzverordnung von 1978 erfüllen, besteht Wahlfreiheit zwischen einem Energieverbrauchs- oder einem Energiebedarfsausweis. Für nicht energetisch sanierte Gebäude mit bis zu vier Wohneinheiten und der Bauantragsstellung vor dem 1. November 1977 besteht keine Wahlfreiheit. Für sie ist der Energiebedarfsausweis Pflicht. Die Frage, ob und welchen Energieausweis ein Gebäude benötigt, lässt sich komfortabel nach wenigen Klicks mit dem Online-Tool Energieausweis.Check der Energieagentur NRW beantworten.
Worin besteht der Unterschied zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis?
Ein Energieverbrauchsausweis bietet den Vorteil, dass er deutlich einfacher zu erstellen ist. Dafür werden lediglich die Energieverbräuche von mindestens 36 aufeinanderfolgenden Monaten unter Berücksichtigung von Leerständen und dem örtlichen Klima für die Energiekennzahlermittlung verwendet. Ein Energiebedarfsausweis hingegen bietet wesentlich genauere Informationen, denn es wird eine detaillierte Energiebilanz des Gebäudes berechnet, die den Wärmeschutz aller Bauteile – Kellerdecke, Wand, Fenster, Dach und so weiter – sowie die Anlagentechnik – Heizung, Warmwasser, Lüftung – berücksichtigt.
Benötigt man einen neuen Energieausweis, wenn ein Gebäude energetisch saniert oder die Heizung ausgetauscht wird?
Jedes neu erstellte Gebäude benötigt einen Energieausweis, der grundsätzlich bis zu zehn Jahre nach Ausstellungsdatum seine Gültigkeit behält. Wird ein Bestandsgebäude umfassend saniert und erfährt dabei eine energetische Gesamtbilanzierung nach der Energieeinsparverordnung, wie es beispielsweise die Sanierung zu einem KfW-Effizienzhaus erfordert, dann erhält es ebenfalls einen Energieausweis, der dann zehn Jahre lang gültig ist. Wird hingegen allein die Heizung ausgetauscht, muss generell kein neuer Ausweis erstellt werden. Es neuer könnte sich aber dennoch lohnen, denn mit einem Heizungstausch stellt sich meist eine Verbesserung der Energiebilanz des Gebäudes ein, sodass seine Attraktivität am Markt steigt.
Weitere Informationen: www.energieagentur.nrw/gebaeude/modernisierung/energieausweis
Das Interview hat die Energieagentur NRW zur Verfügung gestellt. Es wurde von der Pelletshome-Redaktion bearbeitet.