„Der vermeintlich günstige Schnäppchen-Kauf kann teuer werden“

Montag, 09. September 2013 | Autor: Joachim Berner

Wer einen gebrauchten Kaminofen kauft, muss darauf achten, dass das Gerät die aktuellen Grenzwerte der Bundesimmissionsschutzverordnung für Feinstaub und Kohlenstoffmonoxid einhält. Im Interview mit Pelletshome.com klärt Frank Kienle, Geschäftsführer des HKI Industrieverbandes Haus-, Heiz- und Küchentechnik, über die Übergangsfristen auf und erläutert, warum sich der Kauf eines modernen Ofens auszahlt.

Herr Kienle, die Bundesimmissionsschutzverordnung setzt seit 2012 strengere Grenzwerte für die Emissionen von Holzöfen fest. Worauf müssen Verbraucher beim Kauf achten?
Bezüglich der strengeren Grenzwerte muss der Verbraucher auf nichts achten, da alle Geräte, die sich im Markt befinden, diese Grenzwerte einhalten müssen. Für den optimalen Standort eines Kaminofens gibt es keine festen Regeln, sehr wohl aber einige Anhaltspunkte, die eine Entscheidung über den geeigneten Platz erleichtern. Beim nachträglichen Einbau einer Schornsteinanlage entscheiden die vorhandene Bausubstanz, die Statik und der Grundriss – neben den Wünschen des Hausherrn – über Standort und Ausgestaltung der Feuerstätte.

Wie sieht es mit alten Geräten aus, die noch deutlich mehr Emissionen verursachen als moderne Modelle? Bis wann müssen die ausgetauscht werden?
Bei allen Betreibern kleiner und mittlerer Feuerungsanlagen – dazu zählen neben Kamin- und Kachelöfen auch Heizkamine – muss bis Jahresende 2013 die Feuerstättenschau durch den Schornsteinfeger abgeschlossen und belegt sein. Im ungünstigsten Fall kann es dabei bis Ende 2014 zur Stilllegung älterer Öfen kommen, die nicht die Anforderungen der Bundesimmissionsschutzverordnung erfüllen. Damit das heimische Kaminfeuer weiter lodern kann, sollten diese Öfen durch moderne, emissionsarme Feuerstätten ersetzt werden.

Gelten die Anforderungen auch, wenn man sich ein gebrauchtes Gerät zulegt?
Wer sich, um seine Heizkosten zu senken, für einen gebrauchten Kaminofen interessiert, sollte unbedingt darauf achten, dass dieses Gerät die aktuellen Grenzwerte für Feinstaub und Kohlenstoffmonoxid einhält, die in der Bundesimmissionsschutzverordnung  festgeschrieben sind. Der vermeintlich günstige Schnäppchen-Kauf, beispielsweise in einem Online-Auktionshaus, kann sonst teuer werden. Denn während es für Altgeräte an sich noch Übergangsregelungen gibt, die zum Teil bis ins Jahr 2024 reichen, erlöschen diese, sobald das Gerät seinen Besitzer wechselt und es zukünftig an einem anderen Standort betrieben werden soll. Wer über den Kauf eines Kaminofens nachdenkt, sollte sich am besten für ein Neugerät entscheiden. Die Verbrennungstechnik hat in den vergangenen Jahren bei der Effizienz große Fortschritte erzielt: Nicht nur das Emissionsverhalten, auch der Wirkungsgrad der Feuerstätten und somit ihr Brennstoffverbrauch haben sich deutlich verbessert. Das hilft nicht nur dem Klima und der Umwelt, es entlastet auch die Haushaltskasse.

Wie kontrolliert der Staat, ob die Geräte die gesetzlichen Vorgaben einhalten?
Die Feuerstättenschau wird durch den Schornsteinfeger durchgeführt und belegt.

Pellestöfen arbeiten mit einem genormten Brennstoff und mit einem regelbaren Betrieb, verbrennen deshalb besonders sauber. Dennoch müssen sie besonders scharfe Grenzwerte bei der Typprüfung einhalten. Macht das Sinn?
Da die Verbrennung bei Pelletsöfen elektronisch gesteuert wird, können diese Geräte auch schärfere Grenzwerte einhalten. Hintergrund der Maßnahme ist es, den Schadstoffausstoß häuslicher Feuerstätten weitgehend zu reduzieren und so zum Klima- und Umweltschutz beizutragen. Aber auch dem Fortschritt in der Verbrennungstechnik wird damit Rechnung getragen.

Wo kann man sich vor einem Kauf informieren, welcher Holzofen die gesetzlichen Anforderungen erfüllt?
Alle neuen Öfen halten die strengen Normen ein. Bei vorhandenen Geräten hilft die Online-Datenbank, die der HKI gemeinsam mit den Herstellern moderner Feuerstätten aufgebaut hat. In ihr lässt sich unter www.ratgeber-ofen.de bequem recherchieren, ob das jeweilige Gerät auch weiterhin ohne Einschränkung betrieben werden darf.

Gibt es Zuschüsse vom Staat?
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle bezuschusst weiterhin den Kauf von Pelletsöfen mit Wassertasche. Wer jetzt in die Anschaffung eines solchen Gerätes investiert, erhält dafür 1.400 Euro. Auch die Installation einer Solaranlage, die zur Warmwasserbereitung und Heizungsergänzung dient, wird mit einer staatlichen Förderung unterstützt. In diesem Fall sogar mit 1.500 Euro. Wer beides miteinander kombiniert, erhält zusätzlich einen Bonus von 500 Euro. Das sind dann insgesamt 3.400 Euro als direkte Hilfe vom Staat.

Weitere Informationen sowie die Förderrichtlinien und Antragsformulare können Sie im Internet unter www.bafa.de abrufen. Dort findet sich auch eine vollständige Liste aller förderungswürdigen Heizgeräte – sortiert nach Herstellern.

Folgende Fristen gelten für Kaminöfen, Kachelöfen und Heizkamine:

  • Typprüfung bis zum 31. Dezember 1974 oder früher:
    Austausch, Nachrüstung oder Stilllegung bis Ende 2014
  • Typprüfung von 1975 bis einschließlich 1984:
    Austausch, Nachrüstung oder Stilllegung bis Ende 2017
  • Typprüfung von 1985 bis einschließlich 1994:
    Austausch, Nachrüstung oder Stilllegung bis Ende 2020
  • Typprüfung von 1995 bis zum 21. März 2010:
    Austausch, Nachrüstung oder Stilllegung bis Ende 2024

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