Staats- und Regierungschefs sowie Minister aus 171 Ländern haben am 22. April 2016 in New York das Klimaschutzabkommen von Paris unterzeichnet. Für Deutschland setzte Umweltministerin Barbara Hendricks ihre Unterschrift unter das Abkommen, für Österreich Umweltminister Andrä Rupprechter.
Parlamente müssen Klimaschutzabkommen noch zustimmen
Mit dem Klimaschutzabkommen von Paris existiert erstmals ein globales und rechtsverbindliches Vertragswerk, Treibhausgasemissionen zu senken. Die Unterzeichnungszeremonie in New York gilt als außergewöhnlich. Noch nie wurde eine UN-Konvention von so vielen Staaten gleichzeitig unterschrieben. Mit der Unterzeichnung signalisieren Staaten, dass sie den Inhalten des Vertrags zustimmen. Völkerrechtlich verbindlich wird der Vertrag aber erst mit seiner Ratifizierung, das heißt mit der Zustimmung der einzelnen nationalen Parlamente. Das Pariser Abkommen tritt in Kraft, wenn mindestens 55 Staaten, die mindestens 55 Prozent der weltweiten Treibhausgasemission ausstoßen, ratifiziert haben.
Umweltverbände appellieren an Politik
Deutsche Umweltverbände fordern derweil, dass den Unterschriften nun Taten für den Klimaschutz folgen müssen. “Die Bundesregierung muss endlich die Klimaschutzziele bis 2050 schärfen – nur dann passen sie mit den Zielen des Pariser Klimavertrags zusammen”, sagt NABU-Präsident Olaf Tschimpke. Auch der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland hält die Diskrepanz zwischen dem in Paris vereinbarten Temperaturziel und der tatsächlichen Energie-, Verkehrs- und Klimapolitik in Deutschland für nach wie vor riesig.
Gemeinsam mit 40 anderen Organisationen hat der NABU den “Klimaschutzplan 2050 der deutschen Zivilgesellschaft” erarbeitet. Darin machen sie konkrete Vorschläge, mit welchen Maßnahmen sich die Klimaschutzziele bis 2050 erreichen lassen. Sie finden das Dokument im Internet unter www.nabu.de