Die KWK-Förderung durch Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz stellt keine staatliche Beihilfe dar. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden.
KWK-Förderung gilt nicht als staatliche Beihilfe
Mit seinem Urteil vom 24. Januar 2024 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) einer Klage der Bundesrepublik Deutschland gegen die Europäische Kommission stattgegeben. Die EU-Kommission hatte 2021 eine Beihilfeeigenschaft festgestellt hatte und damit eine Weiterentwicklung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) unter beihilferechtliche Vorbehalte gestellt. Dagegen heißt es im EuGH-Urteil: „Der Umstand, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Beträgen durch die Netzbetreiber auf einem Gesetz beruht und bestimmten Unternehmen unbestreitbare Vorteile gewährt, kann der Regelung jedoch nicht den Charakter einer staatlichen Beihilfe verleihen.“ Die KWK-Branche reagiert erfreut, fordert nun aber gleichsam eine stärkere Unterstützung von der Regierung: „Mit dem Urteil hat der Rechtsstreit einen sehr positiven Ausgang für die Energiebranche genommen. Das Bundeswirtschaftsministerium kann sich nicht mehr hinter dem Argument verstecken, dass eine höhere Anpassung der Förderung aufgrund der beihilferechtlichen Vorbehalte aus Brüssel nicht möglich sei“, erklärt Claus Heinrich Stahl, Präsident des Bundesverbands Kraft-Wärme-Kopplung (BKWK). Das Ministerium müsse nun zügig die Verhandlungen für die Verlängerung und Anpassung des Ende 2026 auslaufenden KWKG aufnehmen.
Auch Energiebranche äußert sich erleichtert
Ähnlich äußert sich der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft: „Die Bundesregierung sollte nun zügig eine Novellierung des KWKG anstoßen und dabei insbesondere die bislang noch unter Vorbehalt stehende Vorbescheid-Regelung für derzeit im Bau befindliche KWK-Projekte bis 2029 auf rechtssichere Füße stellen“, sagt Hauptgeschäftsführerin Kerstin Andreae. Das EuGH-Urteil bewertet sie als sehr positives Signal für die Energiebranche. Es könne den KWK-Ausbau erheblich erleichtern und die Umstellung der hocheffizienten Technologie auf die Bedürfnisse einer klimaneutralen Brennstoffversorgung forcieren. Mit einer Weiterentwicklung des KWKG über 2026 hinaus könnten Blockheizkraftwerke zudem die so dringend erwartete Kraftwerksstrategie zum Aufbau von steuerbarer Erzeugungskapazität und zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit im Bereich Strom und Wärme flankieren.