Sowohl die Ö-Norm M 7137 als auch die bislang noch nicht in ihrer endgültigen Fassung veröffentlichte VDI-Richtlinie 3464 definieren Anforderungen zur Lagerbelüftung bei Holzpellets. Die Vorschriften der deutschen VDI-Richtlinie und der österreichischen Norm gleichen sich größtenteils. Allerdings teilen sie die Lager anders ein. So unterscheidet die VDI-Richtlinie drei Größenklassen: bis zehn Tonnen, zwischen zehn und 40 Tonnen sowie 40 bis 100 Tonnen. Die Ö-Norm unterteilt die Lager in Größen bis 30 Tonnen und 30 bis 100 Tonnen.
Broschüre fasst Anforderung an Lagerbelüftung zusammen
Für kleine Lager schreibt die VDI-Richtlinie einfache Maßnahmen wie Lüftungsdeckel auf den Einblasstutzen verbindlich vor. Für Großlager gelten weitergehende Vorschriften. Der Deutsche Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) hat die Vorgaben und entsprechende Maßnahmen in seiner Broschüre “Empfehlungen zur Lagerung von Holzpellets” in zwei Tabellen zusammengefasst. Unproblematisch sind Lager, die einem natürlichen Luft wechsel unterliegen, denn dort kann sich Kohlenmonoxid kaum ansammeln. Das betrifft Sacksilos aus offenem Gewebe. Bei allen anderen Lagern wird der Einbau von Be- und Entlüftungsdeckeln empfohlen.
Art der Lagerbelüftung hängt auch von Länge der Befüllleitung ab
Die Anforderungen an die Belüftung von Pelletslagern hängt neben ihrer Größe von der Länge der Befüllleitung ab (siehe Tabelle oben). So muss bei Befüllleitungen, die länger als fünf Meter sind, zum Beispiel technisch belüftet werden. Für Lager zwischen 40 und 100 Tonnen Fassungsvermögen braucht es bei einer Lüftungsleitung über zwei Meter eine mechanische Lüftung (siehe Tabelle unten).
Die Lagerraumbroschüre auf der Internetseite www.depv.de herunterladen.