Holzzentralheizungen tragen deutlich weniger zur Feinstaubbelastung in Deutschland bei als angenommen. Das sagt Markus Schlichter vom Technischen Ausschuss des Bundesverbandes des Schornsteinfegerhandwerks – Zentralinnungsverband (ZIV).
Welche Rolle spielen Holzfeuerungen für die Feinstaubbelastung in Deutschland?
Holzfeuerungen haben insgesamt einen Anteil von rund 13 Prozent am Feinstaubaufkommen. Das zeigt eine Studie des Deutschen Biomasseforschungszentrums DBFZ aus dem Jahr 2014. Die Studie trennt nach Anlagentyp und Art der Befeuerung. Sie kommt zu dem Schluss, dass vor allem mechanisch beschickte Feuerstätten und Heizungsanlagen mit ihrer relativ gleichmäßigen Verbrennung, auf die der Betreiber keinen wesentlichen Einfluss hat, den strengen Vorschriften zur Luftreinhaltung entsprechen.
Können Sie die Anteile des Feinstaubaufkommens aus Holzfeuerungen beziffern?
Das ist natürlich abhängig von den Kältetagen und der Heizintensität. Die DBFZ-Studie weist darauf hin, dass Witterungseinflüsse zu nennenswerten Unsicherheiten von bis zu zehn Prozent führen können. Es zeigt sich auch ein größerer Unterschied zwischen Feuerstätten wie zum Beispiel Kamin- oder Kachelöfen, die den einzelnen Raum heizen, und Zentralheizungsanlagen, die für das gesamte Gebäude Wärme erzeugen. Bei einem ordnungsgemäßen Betriebszustand der Anlage und in Verbindung mit entsprechend auf die Anlage abgestimmten Brennstoff und Pufferspeicher tragen Letztere deutlich weniger zur Feinstaubbelastung bei als angenommen.
Welche Rolle spielt der Brennstoff?
Insbesondere bei Festbrennstoffen ist ein besonderes Augenmerk auf die Qualität, ihre Abstimmung mit der Heizungsanlage und der Lagerstätte zu legen. Moderne Holzbrennstoffe wie Pellets, die hauptsächlich aus trockenen Sägespänen hergestellt werden, bieten hervorragende Bedingungen für einen emissionsarmen Abbrand. Problematisch wird das Heizen mit Holz dann, wenn der Betreiber die Anlage nicht sachgemäß bedient und keinen geeigneten Brennstoff verwendet.
Welche gesetzlichen Anforderungen gelten für Holzheizungen?
Für Holzfeuerungen gilt die 2010 novellierte 1. Bundesimmissionsschutzverordnung. Sie schreibt strenge Emissionsgrenzwerte vor. Die Regelung zur Luftreinhaltung wurde zum 1. Januar 2015 zudem für mechanisch beschickte Hackgut- und Pelletheizungsanlagen verschärft. Bei Scheitholzkesseln greift die Verschärfung für neu errichtete Anlagen ab 2017. Für mit Holz oder Pellets betriebene Heizkessel lautete die gesetzliche Vorgabe, dass der Schornsteinfeger die Einhaltung der Emissionen alle zwei Jahre in der Praxis überprüfen muss. Die aktuellen Messungen der Schornsteinfeger zeigen für Pelletsheizungen, dass sich die mit den schärferen Grenzwerten einhergegangene Befürchtung, es werde eine hohe Beanstandungsquote geben, nicht bestätigt hat.
Woran liegt das?
Das hohe Niveau bei der Luftreinhaltung ist nicht über Nacht gekommen. Die Hersteller moderner Holz- und Pelletsheizungen haben ihre Technik in den vergangenen Jahren deutlich verbessert, so dass die Anlagen heute einen wichtigen Beitrag für die Luftreinhaltung leisten. Darüber hinaus stehen mittlerweile Sekundärmaßnahmen parat, die unterstützen, die gesetzlichen Anforderungen einzuhalten.