Muster-Verwaltungsvorschrift: Technische Baubestimmungen hemmen Solarausbau

Montag, 04. Dezember 2023 | Autor: Joachim Berner

PV-Fassade in Berlin PV-Fassade in Berlin Öffentlich-rechtliche Anforderungen in der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen erschweren den Einsatz von Photovoltaikmodulen und Solarkollektoren auf Gebäudedächern und in Fassaden.

Solarverbände kommentieren Muster-Verwaltungsvorschrift

Als nicht zielführend bezeichnen zwei Solarverbände die aktuelle Einordnung von Photovoltaikmodulen und Solarkollektoren im Bereich des Glasbaus. Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) und die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS) haben deshalb ihre Stellungnahme zum Änderungsentwurf der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen des Deutschen Instituts für Bautechnik veröffentlicht. Darin schlagen sie unter anderem eine Neubewertung des Sicherheitskonzepts von PV-Glas-Modulen in der Anwendung in Bauwerken vor. “Der bisherige Weg über einen Zulassungsprozess dauert bei den üblichen Produktentwicklungszyklen viel zu lange”, kritisiert DGS-Fachmann Ralf Haselhuhn. Eine Zulassung nach etwa drei Jahren komme zu spät für eine Markteinführung in Deutschland. Bis dahin sei das Produkt möglicherweise schon vom Markt oder bezüglich der Moduleigenschaften veraltet. “Zudem führen die teilweise zu hohen Anforderungen dazu, dass Sonderanfertigungen, die nur in kleine Mengen gefertigt werden, erforderlich werden. Nimmt man die zusätzlichen Kosten hinzu, die dann nur für den deutschen Markt erforderlich werden, sind Zulassungsverfahren für PV-Module unwirtschaftlich”, klagt der Photovoltaikexperte.

Muster-Verwaltungsvorschrift behindert Innovationen

BSW und DGS begrüßen zwar die vorgesehene Anhebung der Größenbeschränkung für PV-Module von zwei auf drei Quadratmeter auf Dächern bis 75 Grad Neigung. Doch würden die Anforderungen im Glasbau immer stärker zu einem Ausbauhemmnis führen. „Insbesondere bei Fassadenanlagen, Überkopfverglasungen, Carports und Agri-Photovoltaik sowie Freiflächenanlagen mit einer Höhe über drei Meter ist das der Fall“, sagt Haselhuhn. So würden innovativen Ansätze der doppelten Flächennutzung wie bei der Agri-PV behindert, da dort Module auf Höhen bis zu fünf Metern installiert würden. In ihrer Stellungnahme empfehlen die beiden Solarverbände deshalb, die entsprechenden Bestimmungen der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen zu überarbeiten und die internationale PV-Modul-Zertifizierung nach DIN EN IEC 61730 beziehungsweise DIN EN IEC 61215 anzuerkennen.

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