In ihrem Energiekonzept hat die deutsche Bundesregierung eine stärkere Förderung der energetischen Gebäudesanierung mit steuerlichen Anreizen angekündigt. Sie kann aus Sicht des Naturschutzbundes (Nabu) nur ein erster Schritt zu energiesparenden Gebäuden sein. “Klimaschutz und hohe Energiestandards für Wohnraum müssen keine Preistreiber sein, wenn Kosten und Nutzen der Modernisierungsmaßnahmen fair verteilt werden. Bei Investitionen, die beim Mieter zu keinen Ersparnissen durch gesunkene Heizkosten führen, dürfen die Kosten vom Vermieter nicht einfach durchgereicht werden”, fordert Nabu-Geschäftsführer Leif Miller. Dazu würden beispielsweise Sanierungen gehören, bei denen der Hausbesitzer lediglich auf Fernwärme umstellt oder eine ergänzende Solarwärmeanlage installiert.
“Mit der geplanten Änderung des Mietrechts will die Bundesregierung zulassen, dass Vermieter künftig sogar Kosten für die Errichtung einer Photovoltaikanlage zur Einspeisung von Solarstrom auf die Mieter umlegen können. Diese Investition rechnet sich aber für den Vermieter bereits vollständig durch die nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz garantierten Vergütungszahlungen. Der Mieter hat nichts davon und sollte daher auch nicht dafür zahlen müssen”, kritisiert Miller. Vielmehr müsse der Staat durch verbindliche Mindeststandards für die Gebäudeeffizienz und verlässliche Förderinstrumente dazu beitragen, dass die riesigen Potenziale zur Verringerung der klimaschädlichen Treibhausgasemissionen im Gebäudebestand erschlossen werden.