Seine Broschüre “Empfehlungen zur Lagerung von Holzpellets” hat der Deutsche Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) überarbeitet. Dabei hat er gemeinsam mit dem TÜV Rheinland neue Sicherheitsratschläge für Lageranlagen bis zehn Tonnen formuliert. “Wie bei Heizungen und den dazu gehörigen Energielagerstätten üblich, müssen auch im Umgang mit dem Pelletlagerraum bestimmte Regeln eingehalten werden. Dazu gehört das Betreten nur im Bedarfsfall und nur mit vorheriger Belüftung”, erklärt DEPV-Geschäftsführer Martin Bentele.
Folgende sechs Sicherheitstipps macht die Broschüre:
- Mindestens zwei Kupplungsstutzen (Füll- und Absaugstutzen) mit Lüftungsöffnungen von je 20 cm² freie Öffnungsfläche einbauen bzw. umrüsten.
- Vor Betreten des Lagerraumes die Pelletheizung und Fördereinrichtung
abschalten, sowie die Zugangstür eine Viertelstunde vorher öffnen. - Füll- und Absaugstutzen elektrisch erden mit mindestens 4 mm² Kupferader an der Hauspotenzialschiene.
- Beim Säubern des Lagerraumes vom Pelletstaub Staubmaske tragen.
- Fördereinrichtungen und elektrische Betriebsmittel regelmäßig vom Pelletstaub befreien.
- Füllstandskontrolle über eine fest verschlossene Sichtscheibe (Bullauge) durchführen.
Sie können die Broschüre “Empfehlungen zur Lagerung von Holzpellets” im Internet herunterladen unter http://www.depv.de
Also ich fange mal mit den Pellets an, ich habe jetzt 2 Anbieter gehabt, die erste Lieferung ent hielt sehr viel Staubanteile, in der Brennschale war alles sehr verkrustet und fest gebrand, der 2te Lieferant hat viel längere Pelletsstäbchen und kaum Staubanteile, die verbrennung ist sauberer in der brennschale kaum rückstände, der Ofen lässt sich leichter reinigen
a) um welche DIN-Norm(en) handelt es sich denn?
b) wie lang sind denn die Pellets?
c) wurden die Pellets ggf. beim Einblasen zur Staubreduzierung “eingeölt”?