Ökowärme-Verbände begrüßen Startschuss für Heizungstausch

Mittwoch, 28. Februar 2024 | Autor: Joachim Berner

Zuschüsse für den Heizungstausch Zuschüsse für den Heizungstausch Ab sofort können private Selbstnutzer von Einfamilienhäusern bei der KfW für den Heizungstausch einen Förderantrag stellen. Sie erhalten attraktive Zuschüsse: Bis zu 70 Prozent gibt es für den Einbau einer klimafreundlichen Holz- oder Pelletsheizung, einer Solarthermieanlage oder einer Wärmepumpe, mindestens aber 30 Prozent.

Für Heizungstausch gibt es attraktive Zuschüsse

Der Bundesverband Wärmepumpe (BWP) und der Deutsche Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) begrüßen den Antragsstart bei der KfW. “Verbraucher haben jetzt Klarheit und können ihren Heizungstausch planen. Industrie und Handwerk stehen in den Startlöchern”, sagt BWP-Geschäftsführer Martin Sabel. Sein Kollege Martin Bentele vom DEPV ergänzt: „Es wird Zeit, dass der klimafreundliche Heizungsmarkt jetzt endlich aus dem Winterschlaf erwacht. Viele Verbraucher haben ihr Sanierungsvorhaben aufgeschoben, da sie auf eine sichere, lukrative Förderung gewartet haben. Die gibt es jetzt bei der KfW!” Hausbesitzer, die ihr Haus selbst bewohnen, können von der KfW bis zu 70 Prozent Zuschuss zu einem Investitionsbetrag von 30.000 Euro bekommen. Für Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln oder Erdwärme als Wärmequelle sowie sehr saubere Holzheizungen gibt es Sonderboni. Die Grundförderung für alle anderen Heizungsbetreiber beträgt 30 Prozent.

Vermietende und Eigentümergemeinschaften müssen auf Antragstellung noch warten

Andere Gebäudeeigentümer:innen müssen sich mit der Antragstellung allerdings noch etwas gedulden. Die KfW schaltet die Formulare für Vermietende und Wohnungseigentümergemeinschaften voraussichtlich im Mai und August frei. Alle Antragsberechtigten können aber die Heizung schon tauschen und bis November den Antrag bei der KfW nachreichen. Mit einer Wärmepumpe oder einer Pelletsheizung erfüllen Hausbesitzende die Vorgabe von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie, die beim Heizungstausch gemäß dem geänderten Gebäudeenergiegesetz stufenweise Pflicht wird.

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