Wer in Deutschland einen Förderzuschuss für eine Pelletsheizung bekommen will, muss ab 1. September 2011 eine effiziente Umwälzpumpe einbauen und einen hydraulischen Abgleich des Heizsystems durchführen lassen. Darauf weist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hin. “Ähnlich wie das Herz im Blutkreislauf hält die Umwälzpumpe den Heizkreislauf in Schwung. Sie sorgt dafür, dass das vom Heizungskessel erwärmte Wasser durch die Heizungsrohre auch bis zum letzten Heizkörper gelangt. Wird das Heizungssystem zusätzlich hydraulisch abgeglichen, kann ein noch größerer Effizienzgewinn erzielt werden”, erläutert BAFA-Präsident Arnold Wallraff.
Die neue Fördervoraussetzung gilt für alle Anträge, die ab dem 1. September 2011 beim BAFA eingehen. Nicht entscheidend ist der Inbetriebnahmezeitpunkt der Anlage. Als Nachweis erkennt das BAFA die Rechnung des Fachunternehmers an, aus der Hersteller und Typ der Umwälzpumpe sowie die Durchführung des hydraulischen Abgleichs als eigene Rechnungsposition hervorgehen. Privatpersonen reichen diese Rechnung zusammen mit dem Antragsformular ein, nachdem sie die Pelletsheizung in Betrieb genommen haben. Einige Pelletskesselmodelle haben bereits eine Pumpe der Effizienzklasse A eingebaut. In diesem Fall genügt dem BAFA die Angabe von Kesselhersteller und Kesseltyp auf der Rechnung als Nachweis.
Auf der Internetseite www.bafa.de finden Sie unter den Punkten Energie-Erneuerbare Energien-Biomasse eine Liste effizienter Umwälzpumpen der Effizienzklasse A.