Pellets-Preisbremse: Verbraucherzentralen bieten kostenlosen Online-Rechner

Mittwoch, 05. April 2023 | Autor: Joachim Berner

Online-Rechner für Pellets-Preisbremse Online-Rechner für Pellets-Preisbremse Mit dem neuen kostenlosen Online-Rechner der Verbraucherzentralen können alle ausrechnen, ob die Pellets-Preisbremse für sie gilt und es Geld vom Staat gibt.

Pellets-Preisbremse selbst ausrechnen

Flüssiggas, Holzpellets und Heizöl waren im Krisenjahr 2022 besonders teuer. Deshalb gibt es auch für Verbraucher:innen eine Entlastung, die damit heizen. Die Bundesregierung hat nun die genauen Bedingungen veröffentlicht und die Verbraucherzentrale NRW einen Online-Rechner unter anderem für die Pellets-Preisbremse ins Internet gestellt. Dabei sollten Sie drei Dinge beachten:

Für welche Brennstoffe die Entlastung gilt

Die Bundesregierung entlastet rückwirkend in der Energiekrise private Haushalte, die mit Flüssiggas, Heizöl, Holzbriketts, Holzhackschnitzeln, Holzpellets, Kohle, Koks oder Scheitholz heizen. Beantragt und abgewickelt wird das im jeweiligen Bundesland. Welche Behörden in den einzelnen Bundesländern zuständig sind, ist noch nicht überall festgelegt.

Entlastung berechnen

Verbraucher:innen, die überprüfen möchten, ob sie einen Anspruch auf Geld vom Staat haben, können dafür nun einen neuen Online-Rechner der Verbraucherzentralen nutzen. Sie müssen nur eingeben, welchen Brennstoff sie nutzen, wie viel davon sie im vergangenen Jahr gekauft und was sie dafür bezahlt haben. Die Anwendung rechnet dann auf der Grundlage der nun festgelegten Referenzwerte automatisch aus, ob ein Erstattungsanspruch besteht und wie hoch dieser mutmaßlich ausfallen wird. Der Rechner funktioniert in jedem Browser und ohne Angabe weiterer Daten.

Rahmenbedingungen für Entlastungzahlung

Wer eine Erstattung beantragen möchte, benötigt dafür jedoch mindestens eine Rechnung über einen “nicht leitungsgebundenen Brennstoff” aus dem Jahr 2022. Entlastung gibt es dann, wenn der gezahlte Preis mindestens dem Doppelten der Referenzwerte für die einzelnen Brennstoffe entspricht und die Erstattung die Bagatellgrenze von 100 Euro überschreitet. Die Erstattung ist auf maximal 2.000 Euro pro Haushalt begrenzt. Nach der kürzlich getroffenen Vereinbarung zwischen Bund und Ländern beginnen die Bundesländer jetzt mit der konkreten Umsetzung des Anmeldeverfahrens. Sobald die Freischaltung erfolgt ist, können Verbraucher:innen in ihrem jeweiligen Bundesland einen Antrag stellen.

Die Referenzpreise

Flüssiggas: 57 ct/l (inkl. USt.)
Heizöl: 71 ct/l (inkl. USt.)
Holzbriketts: 28 ct/kg (inkl. USt.)
Holzhackschnitzel: 11 ct/kg (inkl. USt.)
Holzpellets: 24 ct/kg (inkl. USt.)
Kohle/Koks: 36 ct/kg (inkl. USt.)
Scheitholz: 85 €/rm (inkl. USt.)

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2 Kommentare

  1. Götz sagt:

    Ich habe ein Pelltofen

  2. Udo Schäfer sagt:

    Ich hoffe Sie bringen in Ihrem nächsten Newsletter einen Link zu dem Onlineportal wo man die Beihilfe beantragen kann. Das wäre echt nützlich.

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