Besitzer:innen einer zentralen Holzheizungsanlage müssen sich nicht sorgen, dass sie die gesetzlichen Grenzwerte für Kohlenmonoxid und Staub nicht einhalten. Das zeigen die Ergebnisse der Schornsteinfeger-Erhebungen 2021.
Schornsteinfeger-Erhebungen 2021: Zentrale Holzheizungen halten gesetzliche vorgeschriebene Emissionswerte ein
Die Ergebnisse seiner Emissionsmessungen an Heizungsanlagen hat der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks (ZIV) in seinen Schornsteinfeger-Erhebungen 2021 veröffentlicht. Demnach haben die Kaminkehrer:innen im vergangenen Jahr unter anderem über 150.000 handbeschickte und über 160.000 mechanisch beschickte Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe überprüft. 96 Prozent der mechanisch beschickten Holzfeuerungsanlagen haben die festgeschriebenen Grenzwerte für Kohlenmonoxid und Staub eingehalten. Bei den mechanisch beschickten Pelletsfeuerungen fielen die Ergebnisse noch besser aus: Bei 97 Prozent der Anlagen hatten die Schornsteinfeger:innen nichts auszusetzen.
Logisch? Gesetz fordert bei saubersten Anlagen die Einhaltung der strengsten Grenzwerte
Allerdings stellt sich die Frage, ob die gesetzlichen Vorgaben der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung verhältnismäßig sind. Denn während für Einzelraumfeuerungen ein einmaliger Typprüfnachweis im Labor ausreicht, müssen Holz-Zentralheizungen in wiederkehrenden Messungen nachweisen, dass sie die Grenzwerte einhalten. Zudem fallen die Grenzwerte für die saubersten Holzheizungen am schärfsten aus. So dürfen Einzelraumfeuerungen bis zu 150 Milligramm Staub pro Kubikmeter ausstoßen, Pelletsöfen ohne Wassertasche dagegen nur 30 Milligramm, Hackschnitzel- und Pelletsheizungen sogar nur 20 Milligramm. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude sieht für Biomasseheizungen noch strengere Grenzwerte vor. Biomasseheizungen erhalten einen Zuschuss nur, wenn sie weniger als 15 Milligramm Staub pro Kubikmeter ausstoßen. Den Innovationsbonus gibt es lediglich bei Staubemissionen unter 2,5 Milligramm pro Kubikmeter.