Solarbranche kritisiert GEG-Entwurf

Mittwoch, 12. Juli 2023 | Autor: Joachim Berner

Carsten Körnig bemängelt GEG-Entwurf Carsten Körnig bemängelt GEG-Entwurf Der Bundesverband Solarwirtschaft appelliert an den Bundestag, die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Verlängerung des Gesetzgebungsprozesses für Nachbesserungen am Gebäudeenergiegesetz (GEG-Entwurf) und an den flankierenden Förderangeboten zu nutzen.

GEG-Entwurf stellt Solarthermie schlechter

Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) bemängelt die Herabsetzung der maximal förderfähigen Kosten auf 30.000 Euro. Sie sollten mindestens 45.000 Euro betragen, um auch den Einsatz klimafreundlicher Hybridsysteme wie zum Beispiel die Kombination von Wärmepumpe und Solarthermieanlage anzureizen. Außerdem sieht der Verband erneuerbare Energien benachteiligt, weil neue Gasheizungen bis zur Vorlage einer kommunalen Wärmeplanung noch eingebaut werden können, wenn sie ab 2029 zu 15 Prozent, ab 2035 zu 30 Prozent und ab 2040 zu 60 Prozent Biogas nutzen. Aus nicht nachvollziehbaren Gründen sei es aber nicht zulässig, diese Wärme statt aus Biogas vollständig oder anteilig aus Solarthermie zu erzeugen. “Technologieoffenheit sieht anders aus. Eigentlich stellt Solarwärme eher Biowärme in den Schatten in Sachen Flächeneffizienz und Nachhaltigkeit”, sagt Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig.

Solarthermie wird schlecht gerechnet

Der BSW kritisiert zudem, dass bereits für solare Deckungsraten oberhalb von 15 Prozent teils bürokratische und teure Nachweisverfahren nach DIN 18599 eingefordert werden. „Bleibt es dabei, müssen beim Einsatz millionenfach bewährter Solaranlagen zur Heizungsunterstützung künftig in der Regel Energieberater hinzugezogen werden. Das ist unverhältnismäßig und führt zu einer Schlechterstellung der Solartechnik gegenüber anderen EE-Technologien wie der Wärmepumpe,“ erklärt Körnig. Der BSW hat sich davon unbenommen bereits in der Vergangenheit wiederholt gegen eine pauschale Anrechnung von Solarthermie über eine Mindest-Kollektorfläche ausgesprochen. So sei die nun vom Gesetzgeber pauschal geforderte Solarkollektorfläche zur Erfüllung von 15 Prozent solarer Deckungsrate nicht sachgerecht. Die vom GEG-Entwurf vorgegebenen 0,07 Quadratmeter Aperturfläche bei Flachkollektoren beziehungsweise 0,056 Quadratmeter Aperturfläche bei Vakuumröhrenkollektoren würden zwar in schlecht gedämmten Gebäuden in etwa zutreffen. Berechnungen des Verbands und Erfahrungen aus der Praxis würden aber belegen, dass beim Einsatz hochwertiger und leistungsstarker Solarkollektoren in gut gedämmten Häusern bereits mit derart kleinen Kollektorflächen auch 40 Prozent des Wärmebedarfes gedeckt werden können.

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