Für Öfen und Kamine in Privathaushalten gelten künftig strengere Auflagen. Der Bundestag hat der neuen Bundesimmissionsschutzverordnung (1. BImSchV) zugestimmt, die den Ausstoß von Feinstaub und Treibhausgasen begrenzen soll. Die Verordnung regelt die Bedingungen für den Betrieb von Kamin- und Kachelöfen sowie Herden. Gelten derzeit noch 150 Milligramm Staub pro Kubikmeter Feinstaub als Obergrenze für Öfen, die mit Holz (Festholz, Hackschnitzel, Pellets) betrieben werden, sind künftig 75 Milligramm für neu installierte Feuerungen das Maximum. Für bestehende Anlagen gelten Übergangsfristen; diese müssen beispielsweise mit Filtern nachgerüstet werden. Ende Januar 2010 sollen die Auflagen in Kraft treten.
Den Inhalt der 1. BImSchV finden Sie hier
Quelle: DEPI – Deutsches Pelletinstitut