Was es braucht, um Holzhackschnitzel sicher aufzubereiten und zu lagern, beschreibt die Richtlinie VDI 3464 Blatt 2 “Lagerung und Umschlag von Holzhackschnitzeln”.
VDI 3464 gilt ausschließlich für Energieholz
Die Richtlinie VDI 3464 erläutert Maßnahmen zur korrekten Lagerung von Holzhackschnitzeln, die im privaten und gewerblichen Bereich für die Verbrennung zur Wärmeerzeugung vorgesehen sind. Ihre Anforderungen gelten ausschließlich für Lagerstätten mit einem Fassungsvermögen von maximal 2.000 Tonnen atro. Lagerstätten für Hackschnitzel zur stofflichen Nutzung wie für die Holzwerkstoffherstellung oder für Schredderholz werden in der VDI 3464 explizit nicht betrachtet. Nach einem Grundlagenteil nennt die Richtlinie mögliche Gefährdungen für Material, Mensch und Umwelt bei der Lagerung von Holzhackschnitzeln. Die VDI 3464 ist im März 2023 erschienen und kostet 205,60 Euro.
Richtlinie beschreibt Schutzmaßnahmen
In der Praxis werden besonders Trockenmasseverluste und Qualitätsveränderungen durch mikrobielle Tätigkeit im Holz gefürchtet. Emissionen durch Bioaerosole und Holzstaub, vor allem beim Umschlag, können die Gesundheit gefährden, Sickerwasserausträge das Grundwasser beeinträchtigen. Bei der Lagerung besteht außerdem das Risiko von Selbstentzündung der Hackschnitzel oder von Staubexplosionen. Getrennt nach den verschiedenen Lagerarten – Freifläche im Betriebshof, Feld oder Wald, offene und geschlossene Lagerhallen – und jeweils für die Ausgangsmaterialien Waldrestholz und Energierundholz – trocken oder frisch – erklärt sie anschließend sinnvolle Schutzmaßnahmen.