Ohne einen hydraulischen Abgleich verliert die beste Brennwertheizung ihren Vorteil. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen mit Pellets oder mit fossilen Brennstoffen befeuerten Kessel handelt.
Ohne hydraulischen Abgleich kann Rücklauftemperatur zu hoch sein
Bei hydraulisch nicht optimal eingestellten Heizungssystemen kann es sein, dass Heizkörper, die näher am Kessel stehen, besser vom Heizungswasser durchströmt werden als weiter entfernte. Während die Wohnung im Erdgeschoss in diesem Fall zu viel von der Wärme aus dem Heizungskeller bekommt, wird die Dachgeschosswohnung nicht richtig warm. Der Heizkessel reagiert und erhöht seine Vorlauftemperatur. Damit steigt aber die Rücklauftemperatur, was dazu führen kann, dass der Kessel nicht mehr im Brennwertbetrieb läuft. Denn der energieeinsparende Brennwerteffekt kann nur wirken, wenn das Rücklaufwasser unterhalb des Taupunktes des eingesetzten Brennstoffs abgekühlt ist. Bei Erdgas liegt der Wasserdampftaupunkt im Rauchgas bei 59 Grad Celsius, bei Heizöl bei 48 Grad Celsius und bei Holz je nach Wassergehalt zwischen 20 und 60 Grad Celsius.
Fachhandwerker stellen Heizung ein
Bei einem hydraulischen Abgleich werden die verschiedenen Komponenten der Heizanlage richtig eingestellt und auf den Gebäudebedarf abgestimmt. Der Fachmann stellt für jeden einzelnen Heizkörper die Menge an Heizwasser so ein, dass zu jedem Heizkörper nur die tatsächlich erforderliche Wärme transportiert wird. Auf diese Weise bleibt kein Heizkörper kalt, sodass der Brennwertkessel seine Vorlauftemperatur nicht unnötig erhöhen muss. Bei bereits installierten Kesseln kann der Fachhandwerker den hydraulischen Abgleich auch nachträglich vornehmen.
Staat fördert hydraulischen Abgleich
Der Gesetzgeber hat die Bedeutung einer funktionierenden Heizungshydraulik erkannt. Bei seinen Förderprogrammen zum Einsatz erneuerbarer Energien in Heizungsanlagen und zum Austausch alter fossiler Heizanlagen, dem Marktanreizprogramm und dem Anreizprogramm Energieeffizienz, fordert er einen hydraulischen Abgleich als Voraussetzung. Ohne ihn gibt es keinen staatlichen Zuschuss für eine Biomasseheizung.