Mit der Nebenkostenabrechnung für 2023 werden erstmals auch Vermietende an der CO2-Steuer der Mietenden beteiligt. Was auf die beiden Gruppen zukommt, darüber informiert die Bausparkasse LBS.
CO2-Steuer wird aufgeteilt – je nach energetischem Zustand des Gebäudes
Mit der CO2-Steuer möchte die Bundesregierung den Verbrauch fossiler Brennstoffe senken. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen dadurch ermutigt werden, ihren Verbrauch zu verringern und auf erneuerbare Energiequellen umzusteigen. Bei vermieteten Wohnimmobilien müssen die Kosten für den CO2-Preis laut dem Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz zwischen Vermieter und Mieter aufgeteilt werden. Maßgeblich ist dabei der Kohlendioxidausstoß pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr. Grundsätzlich gilt: Je schlechter der energetische Zustand einer Immobilie und je höher der Energieverbrauch und somit der CO2-Ausstoß ist, desto größer ist der Anteil, den die Vermieter übernehmen müssen. Liegt der Jahresverbrauch der vermieteten Wohnimmobilie im besten Fall unter der 12-Kilogramm-Grenze pro Quadratmeter, hat der Vermietende keinerlei Kosten zu tragen. Sollte das vermietete Objekt im schlechtesten Fall jedoch mehr als 52 Kilogramm Kohlendioxid pro Quadratmeter und Jahr verursachen, zahlt er dagegen 95 Prozent der Kosten.
Was die Klimaverschmutzung kostet
Nach der Einigung der Ampel-Koalition über den Haushalt 2024 wird es für Vermietende und Mietende schon in diesem Jahr deutlich teurer: Die Klimaabgabe ist zum 1. Januar 2024 auf 45 Euro pro Tonne Kohlendioxid gestiegen. Ab 2025 wird sie sich weiter auf 55 Euro je so genanntes Emissionszertifikat erhöhen. Im vergangenen Jahr hatte die CO2-Abgabe noch bei 30 Euro gelegen. Um sie korrekt ermitteln zu können, müssen Vermietende zunächst wissen, wie hoch der Energieverbrauch sowie der CO2-Ausstoß ihres Mietobjekts ist. In welche Stufe eine Mietwohnung fällt, lässt sich an der Heizkostenabrechnung ablesen: Seit 1. Januar 2023 sind die Lieferanten von Brennstoffen und Wärme gesetzlich dazu verpflichtet, unter anderem den CO2-Ausstoß und den Kostenanteil des gelieferten Brennstoffs gesondert aufzuführen.
So ermitteln Sie die CO2-Steuer
Die beiden Angaben dienen als Grundlage für die Berechnung und Aufteilung der CO2-Kosten zwischen Mietendem und Vermietendem, die in zwei Schritten erfolgt. Im ersten Schritt werden die Gesamtkosten bei Wohngebäuden mit mehreren Wohneinheiten auf die Quadratmeter jeder einzelnen Mietwohnung umgelegt. Für den zweiten Schritt lassen sich die Kostenanteile mit einem Online-Rechner des Bundeswirtschaftsministerium berechnen. Er fragt den Gesamtverbrauch des Gebäudes ab und hinterlegt automatisch den CO2-Preis im Abrechnungszeitraum sowie den zugrundeliegenden Emissionsfaktor des angegebenen Brennstoffs. Anschließend ordnet er das vermietete Objekt anhand des errechneten CO2-Ausstoßes pro Quadratmeter und Jahr in die entsprechende Emissionsstufe ein und gibt die prozentualen Anteile für Vermieter und Mieter an den CO2-Kosten an.
In welchem Fall Mietende aktiv werden müssen
Mieterinnen und Mieter von Wohnungen mit Etagenheizung oder von Einfamilienhäusern, die eigene Verträge bei einem Energielieferanten abgeschlossen haben, müssen selbst ausrechnen, wie hoch der Kostenanteil des Vermietenden ausfällt und ihm innerhalb von zwölf Monaten nach Erhalt der Brennstoffrechnung eine Forderung darüber schicken. Vermietende können den Betrag entweder erstatten oder im Rahmen der jährlichen Betriebskostenaufstellung verrechnen.